Drei Jahre Haft ohne jeglichen Strafaufschub forderte die Staatsanwaltschaft im Falle eines 28- und eines 22-jährigen Eupeners, die in die Nacht vom 11. auf den 12.
Anklage will Täter nach brutalem Überfall in Eupen lange im Gefängnis sehen
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Kommentare
Na die sind ja wenigstens Volljährig, wie ist das eigentlich mit den Fällen wo Straftaten von Minderjährigen begangen wurden dann aber mit der Gerichtsverhandlung bis zur Volljährigkeit gewartet wurde und zusätzlich illegal Daten von Proximus verwendet wurden? Sollten solche Fälle nicht in der hiesigen Justitz nochmals ausdiskutiert werden? Oder herscht in Ostbelgien Diktatur der grössenwahnsinnigen Beamten?
Der belgische Staat verpflichtet sich seinen Bürgern alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Pflicht des Bürgers ist es sich zu informieren.
Das relevante Alter ist jenes des Täters im Moment während er die Straftat ausführt.
Ganz klar definiert seit Ewigkeiten! Die Auswertung von Daten ist ebenfalls klar geregelt. Sollten diese rechtswidrig ausgewertet worden sein, könnten Sie sogar Glück haben weil das Verfahren dann aufgrund eines Form-/Prozesssfehlers eingestellt werden könnte. Das Justizhaus hilft Ihnen da bestimmt gerne weiter, bzw. vermittelt Ihnen bei fehlenden finanziellen Mitteln sogar kostenlos einen Anwalt !
Diktatur sieht etwas anders aus, fahren Sie doch einfach mal nach Weißrussland und schreiben dort einen schlecht recherchierten, abfälligen Kommentar zur Staatsform. Sie könnten etwas lernen!
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