Nicht über den zugefrorenen Bütgenbacher See laufen

<p>Der Bütgenbacher See war am Wochenende stellenweise gefroren.</p>
Der Bütgenbacher See war am Wochenende stellenweise gefroren.

Am Wochenende wurden der Polizei mehrere Personen gemeldet, die über den in Teilen zugefrorenen See spaziert sind. Andere wurden sogar dabei gefilmt, wie sie einen Sprung ins (sehr) kühle Nass wagen (siehe Video von "La Meuse" unten). In diesem Zusammenhang warnen die Behörden davor, auf zugefrorenen Gewässern zu spazieren. Es bestehe Lebensgefahr, weil die Eisfläche nicht sehr tragfähig ist und brechen könnte. Gerade im Bereich der Strömungen und in der Mitte des Sees, wo die Sonneneinstrahlung stärker ist, könnte die Eisschicht nur wenige Zentimeter betragen.

Sowieso gilt in der Gemeinde seit Jahren die folgende Polizeiverordnung: „Jeglichem Unbefugten ist das Betreten des Bütgenbacher Sees in zugefrorenem Zustand, sei es zu Fuß oder mittels Fahrzeug, aufs Strengste untersagt.“ Wie Bürgermeister Daniel Franzen auf Nachfrage bestätigt, wird dieser Aspekt auch demnächst in die neue verwaltungspolizeiliche Verordnung der Polizeizone Eifel aufgenommen. Der Nidrumer warnt eindringlich vor leichtsinnigen Aktionen, die schnell zu einer Notsituation führen können. (ab)

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