Vor Erpressung schützt auch das Internet nicht – im Gegenteil

<p>Die Erpresser dringen illegal in den Computer oder das Online-Konto ein. Dies geschieht zum Beispiel durch das Anklicken von bösartigen Links, welche sich in einer E-Mail befanden. Das Eindringen kann aber auch durch das Anklicken oder Liken von Beiträgen in sozialen Netzwerken oder anderen Beiträgen des Internets geschehen.</p>
Die Erpresser dringen illegal in den Computer oder das Online-Konto ein. Dies geschieht zum Beispiel durch das Anklicken von bösartigen Links, welche sich in einer E-Mail befanden. Das Eindringen kann aber auch durch das Anklicken oder Liken von Beiträgen in sozialen Netzwerken oder anderen Beiträgen des Internets geschehen. | Illustrationsfoto: imago images/Schöning

Eupen

„Diese Art der Erpressung gibt es in verschiedenen Formen und ist seit mehreren Jahren im Internet verbreitet. Bei einer Variante geben sich die Täter als Hacker aus und verschicken wahllos E-Mails. Sie behaupten, den Empfänger beim Surfen auf Pornoseiten erwischt zu haben. Dabei hätte sich der Empfänger eine Schadsoftware eingefangen und den angeblichen Hackern Zugang zu seinem PC oder seiner Webcam ermöglicht“, erläutert die Polizeizone Weser-Göhl in einer aktuellen Pressemitteilung. Die Erpresser verlangen Geld, damit sie die gesammelten Informationen nicht an die Kontakte des Opfers weiterleiten.

In einer anderen Version wird behauptet, dass der Empfänger der erpresserischen E-Mail im Internet auf einer Porno- oder gar pädopornographischen Internetseite gewesen wäre. „Die Erpresser geben sich in dem Schreiben als Polizei, Staatsanwaltschaften, Anwälte der Opfer oder Organisationen gegen Kindesmissbrauch, Inkassounternehmen usw. aus. Der E-Mail-Empfänger wird in dem Schreiben gebeten, eine gewisse Summe als ‘Strafe’ oder ‘Schadensersatz’ zu zahlen“, weist die Polizei auf die Masche hin. Die Polizei rät: „Die Erpresser bluffen und setzen Sie unter Druck, damit Sie aus Angst den geforderten Betrag bezahlen. Oft wird eine Zahlung per Bitcoins verlangt. Antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Blockieren Sie den Absender. Bezahlen Sie nicht. Die Polizei versendet keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail für den Besuch von Porno- bzw. kinderpornographischen Seiten.“

Die Erpresser dringen illegal in den Computer oder das Online-Konto ein. Dies geschieht zum Beispiel durch das Anklicken von bösartigen Links, welche sich in einer E-Mail befanden. Das Eindringen kann aber auch durch das Anklicken oder Liken von Beiträgen in sozialen Netzwerken oder anderen Beiträgen des Internets geschehen. Nachdem der Computer gehackt wurde, wird dieser von den Erpressern auf sensible Daten durchsucht. Im Anschluss werden diese Daten verschlüsselt oder kopiert. „Jetzt folgt die Erpressung. Entweder soll eine Gebühr verrichtet werden, damit der Zugang zu den Daten wieder hergestellt wird oder man droht mit der Veröffentlichung der gesammelten Daten“, erklärt die Polizei.

Damit es erst gar nicht zu so einem Angriff kommen kann, gilt es, die Daten vorab zu schützen. Die Polizei richtet sich mit folgenden Tipps an die Bevölkerung:

- Benutzen Sie unterschiedliche und starke Passwörter aus Groß-und Kleinbuchstaben, Zahlen und Zeichen.

- Die „Zwei-Faktoren-Authentifizierung“ bietet eine weitere Hürde für Hacker. Dabei handelt es sich um eine doppelte Absicherung. Nachdem Sie Ihr Passwort eingegeben haben, benötigen Sie einen weiteren Code, den Sie zum Beispiel per SMS zugesandt bekommen. Erst danach wird der Zugang zu den gewünschten Daten freigegeben.

- Allgemein gilt: Achten Sie darauf, was Sie im Internet anklicken, liken und weiterleiten.

- Benutzen Sie ein Anti-Virenprogramm.

- Machen Sie regelmäßig Backups Ihrer Daten und speichern Sie diese separat ab.

- Wenn es trotzdem zu einem Angriff gekommen ist:

- Kappen Sie umgehend alle Netzverbindungen.

- Ändern Sie Ihre Passwörter.

- Lassen Sie Ihren Computer von einem IT-Spezialisten auf Viren oder andere unerwünschte Programme untersuchen.

-Zahlen Sie nicht!

- Erstatten Sie Anzeige.

Bei der Erpressungsform der Sextortion wird mit der Veröffentlichung von Nackt- bzw. Sexbildern und Videos des Opfers gedroht. Die Erpresser beschaffen sich dieses Material auf verschiedene Art und Weise. „Achten Sie darauf, was Sie im Internet verschicken. Weniger ist manchmal mehr. Wenn das Bild zum Beispiel als Liebesbeweis verlangt wird, so sollte man doch zwei Mal überlegen, ob es das wert ist“, so die Polizei. (red)

Büro für Kriminalitätsvorbeugung, Loten 3 b 4700 Eupen - Tel.: 087/450.428 -Mail: pz.wesgo.vorbeugung@police.be

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