Zuständige Behörde sei die Wallonische Region, die die Ravelwege ausbaue und finanziere: „Die Beschilderung ist deutlich und vorbildhaft, was die Vennbahnstrecke betrifft, da diese durchgehend lesbar und zwischen den drei Staaten, auf denen dieser
Sicherheit auf Radwanderstrecken auf dem Prüfstand
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