Klage abgewiesen: Polizist scheitert nach Entlassung vor dem Staatsrat

<p>Klage abgewiesen: Polizist scheitert nach Entlassung vor dem Staatsrat</p>
Illustrationsbild: dpa

Der ehemalige Ordnungshüter mit dem Rang des Inspektors soll in der Cafeteria des Antwerpener Gerichtsgebäudes einen Mitarbeiter mit Migrationshintergrund unter anderem als „vies ventje“, was auf Deutsch so viel wie „dreckiger Kerl“ bedeutet, betitelt haben. Für Bart De Wever Grund genug, den Polizisten zu kündigen. Damit wollte der N-VA-Politiker ein Signal an die Menschen in Antwerpen senden. „Ein Polizist, der offensichtlich aus der Reihe tanzt, muss dafür auch die Konsequenzen tragen“, ließ De Wever verkünden. „Auf diese Weise stärken wir das Vertrauen in unsere Polizei.“

Nach seiner Suspendierung war der Beamte, der in den letzten Jahren diverse Disziplinarverfahren am Hals hatte – unter anderem wegen Alkoholkonsums während der Arbeitszeit –, vor den Staatsrat gezogen, um gegen seine Entlassung zu klagen. Er machte deutlich, dass die Beleidigungen in einer „spaßigen Atmosphäre“ gefallen seien. Der Staatsrat sah das allerdings anders und wies die Klage ab. Das Verhalten des ehemaligen Inspektors sei unangemessen und beleidigend gewesen „sowie alles andere als humorvoll“ – auch weil es kein Motiv dafür gebe, dass der Beamte den Gerichtsmitarbeiter besser kennen würde. Darüber hinaus sei auch nicht erwiesen, dass es im Vorfeld der rassistischen Äußerung zu einen längeren Wortwechsel zwischen den Betroffenen gekommen sei. (belga/calü)

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