Mit den meisten Corona-Schutzmaßnahmen zeigt sich die Branche einverstanden, auch mit dem Feuerwerks-Verbot im öffentlichen Raum – nicht aber im privaten Bereich. Dies sei von der Föderalregierung nur unzureichend begründet worden. Zudem sei der private Gebrauch von Feuerwerkskörpern in Nachbarländern wie Frankreich und Luxemburg weiterhin erlaubt. (sc)

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