Die erste Vereinbarung betrifft demnach die steuerliche Situation der in Luxemburg beschäftigten belgischen Grenzbewohner. So wurde das Abkommen betreffend der Heimarbeit („Homeoffice“) bis Ende März 2021 verlängert. Konkret wird die gewährte Befreiung für die auf belgischen Grundgebiet geleisteten Arbeitstage (im Rahmen der Heimarbeit) bis zum 31. März 2021 fortgeführt. Damit schaffe man Rechtssicherheit für die betroffenen Arbeitnehmer, die massenhaft Heimarbeit geleistet hätten, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, heißt es in dem Pressekommuniqué.
Finanzminister Van Peteghem fügte hinzu, dass er mit Amtskollege Gramegna ebenfalls eine Vereinbarung über die Finanzierung der belgischen Grenzgemeinden getroffen habe. Auf Grundlage eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Belgien und Luxemburg zahlen belgische Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, keine Gemeindesteuern an ihrem Wohnort. Zu diesem Zweck wurde seinerzeit eine Entschädigungsregelung für belgische Grenzgemeinden aufgestellt. Gemäß der zwischen den beiden Ministern getroffenen Abmachung werden die noch ausstehenden Beträge für 2019 und 2020 kurzfristig von Luxemburg gezahlt. „Darüber hinaus wird die Möglichkeit einer nachhaltigeren Regelung ab 2021 geprüft“, heißt es weiter in dem Pressekommuniqué des belgischen Finanzministers. (sc)

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