Jetzt, wo der Staatsrat die Regierung zurückgepfiffen hat, weil Corona-Regeln die Religionsfreiheit zu stark einschränken, stellt sich so mancher immer lauter die Frage, ob die Polizei eine Weihnachtsfeier in einer privaten Wohnung überhaupt auflösen darf. Und wie streng darf sie auftreten? Es gilt nämlich: Selbst in Zeiten einer Pandemie können Verfassung und Grundrechte nicht beiseite geschoben werden.
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