Gottesdienste mit bis zu 15 Gläubigen sollen zugelassen werden

<p>Der Staatsrat urteilte, dass die strengen Corona-Regeln für Gottesdienste in unserem Land gegen die Religionsfreiheit verstoßen.</p>
Der Staatsrat urteilte, dass die strengen Corona-Regeln für Gottesdienste in unserem Land gegen die Religionsfreiheit verstoßen. | Foto: belga

Derzeit sind Gottesdienste verboten, mit Ausnahme von Hochzeiten und Beerdigungen sowie von Aufnahmen für die Übertragung von Gottesdiensten.

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Kommentare

  • Mehr sind sonst ja auch nicht in der Kirche, dann bitte die die sonst auch gehen!

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