„Königliche Papierverschwendung“

Die „Königliche Verordnung vom 18. Juli 1986 in Abänderung der Königlichen Verordnung Nr. 20 vom 20 Juli 1970 über die Festbesetzung der Mehrwertsteuersätze und die Einstufung in diese Sätze von Gütern und Dienstleistungen (Belgisches Staatsblatt vom 24. Juli 1986). Rubrik XXXI. Bauleistungen an Wohnungen und Wohngebäuden“, besagt, dass nach ausgeführten Arbeiten an einem Haus, eine Bescheinigung auszufüllen und an die Firma, die die Arbeiten durchführte, zurückzusenden ist...!

Innerhalb vieler Jahre haben wir an die dreißig Mal dieses Dokument eingesandt..., und da dies für alle Eigenheimbesitzer*innen verpflichtend ist, kann man sich den Millionen Blatt zählenden, wahnsinnigen Stapel Papier in Belgien vorstellen, der dabei zustande gekommen ist und weiterwächst! Nun verfügen aber Kommunen, Kataster- und Steuerämter – also „der Staat“ – über sämtliche Informationen und man weiß dort über das Alter eines jeden Hauses Bescheid – allein, weil Steuern einzutreiben sind!

Und so stellt sich die Frage, ob irgendein motivierter (!) Beamter vielleicht mal eine fortschrittlich-nachhaltige (!) Idee ausbrüten könnte, um dieser dummen, anachronistischen Papierverschwendung Einhalt zu gebieten? Da Häuser relativ standortgebunden sind und noch keines flüchtig ist, müsste Modernisierung im Hightech-Zeitalter doch möglich sein. Dies würde auch den vielen Selbstständigen entgegenkommen, die wohl Besseres zu tun haben, als staatlich verfügten Unsinn abzuheften!

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