Demzufolge erhalten die betroffenen Unternehmen – neben dem Gastgewerbe z.B. nicht-essentielle Geschäfte, Kinos oder Friseursalons – eine Prämie des Landesamtes für Soziale Sicherheit (LSS) in Höhe des Arbeitgeberbeitrags für das dritte Quartal.
Kammer verabschiedet Unterstützungspaket
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