Der föderale Mittelstandsminister David Clarinval (MR) hat am Samstagabend die vorläufige Liste der Geschäfte veröffentlicht, die weiterhin geöffnet bleiben können. Der entsprechende ministerielle Erlass wurde jedoch noch nicht veröffentlicht. Nur dieser ist bindend. Laut der vorläufigen Liste dürfen folgende Geschäfte ab Montag weiter öffnen, teilweise jedoch mit Einschränkungen:
Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte inklusive Nightshops
Geschäfte für Tiernahrung
Zeitungsläden und Buchhandlungen
Geschäfte für Näh- und Kurzwarenbedarf
Apotheken
Baumärkte, Gartencenter und Blumengeschäfte
Reifenhändler
Auto- und Fahrradwerkstätten (Nur Reparaturen, kein Verkauf)
Tankstellen
Großhandel
Alle anderen Geschäfte und nicht medizinische Kontaktberufe, wie Frisöre, Kosmetiksalons und Wellnessanbieter, müssen schließen. Geschäfte dürfen jedoch liefern.
Die Supermärkte dürfen nur noch lebensnotwendige Produkte verkaufen. Waren, wie zum Beispiel Kleidung, müssen aus den Regalen genommen werden, um keine Konkurrenz zu den von der Schließung betroffenen Modegeschäften darzustellen.(belga/ag)

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