„Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde die gesetzliche Grundlage des FESC aufgehoben. Die Verteilung der FESC-Mittel unterliegt seitdem den Gemeinschaften. Dieser Fonds war bis zu diesem Zeitpunkt Teil der Gesetzgebung der Familienzulagen und finanzierte Strukturen der Kleinkindbetreuung. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden ausschließlich Projekte der außerschulischen Betreuung über Mittel dieses Fonds bezuschusst“, erklärte Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) nach der Frage der CSP-Abgeordneten Jolyn Huppertz. Die Ausgaben für Laufbahnunterbrechungen im öffentlichen Dienst würden auf Grundlage des „horizontalen Protokolls“ seit Übernahme der Zuständigkeit direkt mit der DG verrechnet, fügte Oliver Paasch hinzu.
Mit Blick auf das laufende Haushaltsjahr sei erkennbar, dass die DG deutlich mehr Geld dafür aufbringe, als sie dafür einnehme: „Die Deutschsprachige Gemeinschaft gibt im Jahr 2020 780.000 Euro mehr aus für die Laufbahnunterbrechung und die außerschulische Betreuung als sie über den Fonds einnimmt“, so Oliver Paasch in seiner Antwort an Jolyn Huppertz. (sc)

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