IOC verzichtet auf Ausschluss Irans

<p>Das IOC um seinen  Präsidenten Thomas Bach verzichtete darauf, den Iran von den Spielen auszuschließen.</p>
Das IOC um seinen Präsidenten Thomas Bach verzichtete darauf, den Iran von den Spielen auszuschließen. | Foto: Photo News

„Der Ausschluss eines Nationalen Olympischen Komitees würde die Athleten des Landes bestrafen, nur weil sie in einem bestimmten politischen oder juristischen System leben“, teilte ein IOC-Sprecher auf Anfrage mit: „Dies gilt umso mehr, da das iranische Olympia-Komitee die Bemühungen des IOC in diesem Fall erleichtert hat.“

Trotz einer internationalen Solidaritätskampagne war die Todesstrafe gegen den 27-Jährigen Afkari am vergangenen Wochenende vollstreckt worden. Daraufhin war weltweit der Ruf nach Sanktionen laut geworden.

Afkari soll 2018 im Rahmen einer Demonstration gegen die wirtschaftliche und politische Lage im Land einen Sicherheitsbeamten getötet und dies auch gestanden haben.

Das Geständnis des Ringers soll jedoch unter Folter erzwungen worden sein, erklärten Menschenrechtsorganisationen zuletzt.

Nach der Hinrichtung hatten Sportler, Organisationen und die Politik das Vorgehen der iranischen Behörden scharf kritisiert, am Montag auch die Europäische Union. Auch das IOC hatte sich „geschockt“ gezeigt.

IOC-Präsident Thomas Bach habe sich in Briefen an den Obersten Führer Ali Chamenei sowie den iranischen Präsidenten Hassan Rohani gewandt und um Gnade für Afkari gebeten, teilte das IOC mit.

Die iranische Regierung von Präsident Hassan Ruhani sieht sich indes nicht verantwortlich für die Hinrichtung des Ringers. „Das liegt nicht im Aufgabenbereich der Regierung“, sagte Regierungssprecher Ali Rabiei am Dienstag. In dem Mordfall gegen Afkari habe es eine private Anzeige gegeben und dafür sei nur die Justiz zuständig, erklärte der Sprecher der Tageszeitung „Etemad“ zufolge.

Der iranische Präsident Ruhani selbst hat sich zu der Hinrichtung noch nicht geäußert.

Die iranische Justiz wies die internationale Kritik zurück. Afkari habe einen Menschen ermordet und sei daher zum „Ghissas“ verurteilt worden – also gemäß dem Prinzip der Blutrache im islamischen Recht.

In einem Mordfall kann die Familie des Opfers dann entscheiden, ob der Täter hingerichtet wird oder nicht. Laut der iranischen Justiz werde der politisch motivierte Druck des Auslands weder die Autorität der Justiz noch die im Land geltenden islamischen Rechte untergraben.

(sid/dpa)

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