Wallonie bietet weitere Unterstützung für geplagte Unternehmen an

<p>Wallonie bietet weitere Unterstützung für geplagte Unternehmen an</p>
Illustrationsfoto: belga

55,8 Millionen Euro wurden für die Gewährung einer komplementären Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro an Unternehmen und Selbständige frei gemacht. Laut Wirtschaftsminister Willy Borsus (MR) ist die digitale Plattform für die Einreichung eines Antrags auf diese zusätzliche Entschädigung ab dem 9. September (bis einschließlich 15. Oktober) unter folgender Adresse zugänglich: https://indemnitecovid.wallonie.be.

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein. Zunächst muss man die Entschädigung von 5.000 Euro bereits erhalten haben. Außerdem muss man in einem dieser Sektoren tätig sein: Diskotheken, Tanzlokale,...; Kinos; Organisation von Fachmessen und Kongressen; Management von Theatersälen, Konzerten,...; Schaustellertätigkeiten; Körperpflege; städtischer und vorstädtischer Personentransport und sonstige Personenbeförderung im Landverkehr; Taxis; Ferienhäuser, Wohnungen und möblierte Ferienwohnungen; Bed & Breakfast; Unterkünfte; Catering-Dienste; fotografische Aktivitäten; Gestaltung von Messeständen; Vermietung von Geschirr, Besteck, Glaswaren, Blumen und Pflanzen, Küchenutensilien, Elektrogeräten und Haushaltswaren; Verleih von Kostümen, Textilien, Schmuck; Vermietung von Zelten; Reisebüros, Reiseveranstalter, Buchungsdienste; kreative, künstlerische und darstellende Aktivitäten sowie Sportveranstalter.

Etwa 15.000 Klein- und Kleinstunternehmen oder selbständige Unternehmen sind in diesen Sektoren tätig und förderfähig. (red)


Fragen beantwortet die WFG Ostbelgien unter info@wfg.be oder Tel.: 087/56 82 01

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