Das Tragen einer Maske während des Unterrichts schade der Unterrichtsqualität. „Diese Maßnahme ist unverhältnismäßig und nichts beweist, dass sie wirksam ist“, wird Sébastien Kaisergruber, Anwalt der Kläger zitiert. Er unterstreicht, dass man kein generelles Maskenverbot anstrebe. In den Fluren und überall dort, wo eine gewisse Distanz nicht eingehalten werden könne, sollten Masken weiterhin getragen werden.
Die ersten Schultage hätten allerdings gezeigt, dass das Tragen einer Maske während des Unterrichts sowohl für Schüler als auch für die Lehrer physisch und auch psychisch eine Herausforderung sei, was sich auf Dauer negativ auf alle Beteiligten auswirken werde. (um)

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