Berlin verbietet große Protestdemonstration gegen Corona-Politik

<p>1. August 2020, Berlin: Polizisten stehen bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen auf der Straße des 17. Juni zwischen Teilnehmern vor einer Bühne. Die Polizei hatte damals die Veranstaltung aufgelöst.</p>
1. August 2020, Berlin: Polizisten stehen bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen auf der Straße des 17. Juni zwischen Teilnehmern vor einer Bühne. Die Polizei hatte damals die Veranstaltung aufgelöst. | Foto: Christoph Soeder/dpa

Bei dem zu erwartenden Teilnehmerkreis sei mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen, teilte Innensenator Andreas Geisel am Mittwoch mit.

Besondere Auflagen wie zum Beispiel das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung seien bei den angemeldeten Versammlungen nicht ausreichend. Die Versammlungen am 1. August hätten gezeigt, dass die Teilnehmer sich bewusst über Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt hätten.

Am 1. August waren in Berlin Tausende Menschen auf die Straße gegangen. Weil viele Demonstranten weder Abstandsregeln einhielten noch Masken trugen, löste die Polizei seinerzeit eine Kundgebung auf. Danach wurde auch über die Zahl der Teilnehmer heftig gestritten. Während die Polizei von 20 000 sprach, wurde auf der Kundgebungsbühne erst von 800 000, dann von 1,3 Millionen Menschen geredet.

An diesem Samstag sollte es nun eine Neuauflage geben. Die Teilnehmer, darunter auch Menschen aus Ostbelgien, wollten unter dem Motto „Versammlung für die Freiheit“ durch Berlin ziehen. Bei der Polizei waren für die Demo 17.000 Teilnehmer angegeben. Die folgende Kundgebung wurde von der Stuttgarter Initiative Querdenken 711 angemeldet - mit 22.500 Teilnehmern.

„Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz“, erklärte Senator Geisel zum nun verfügten Verbot. „Wir sind noch mitten in der Pandemie mit steigenden Infektionszahlen. Das kann man nicht leugnen. Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen. Wir haben uns für das Leben entschieden.“ (dpa/mv)

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