Steven Van Gucht: „Ein negativer Test befreit nicht von der Quarantäne“

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Steven van Gucht | Foto: Photo News

„Ein negativer Test nach Ankunft in Belgien befreit nicht von der Quarantäne“, erklärte Van Gucht. Es bestehe nämlich noch immer das Risiko, dass Reiserückkehrer das Coronavirus in sich tragen und so unerkannt weitere Personen anstecken könnten. „Quarantäne ist die wichtigste Maßnahme. Ein Test liefert nur zusätzliche Informationen“, so der renommierte Virologe.

Die zweiwöchige Quarantäne kann jedoch verkürzt werden – und zwar dann, wenn neun Tage nach der Rückkehr ein zweiter Test sich ebenfalls als negativ erweist. Übrigens: Wer die Quarantänevorschrift missachtet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4.000 Euro ggf. sogar eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.

Welche Länder, Regionen bzw. Orte als Risikogebiete gelten, lässt sich in Form einer „Corona-Reiseampel“ auf der Website des Außenministeriums herausfinden. (belga)

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