Corona-App: nur freiwillig und vollständig in deutscher Sprache

<p>Die Corona-App soll neben anderen Schutzmaßnahmen nur ein Instrument im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus sein.</p>
Die Corona-App soll neben anderen Schutzmaßnahmen nur ein Instrument im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus sein. | Foto: Photo News

„Kein Bürger darf gezwungen werden, die App zu installieren“, betonte Antoniadis. Der rechtliche Rahmen werde durch ein Zusammenarbeitsabkommen festgehalten. Dennoch müssten Ausführungserlasse „verfeinert und geklärt“ werden. Außerdem müsse die App vollständig in deutscher Sprache verfügbar sein sowie über ein dezentralisiertes System funktionieren, „und sie darf keine Datensammlung ermöglichen“, so der Minister.

Zudem dürfe die Anwendung ausschließlich für Covid-19 genutzt werden. „Die App sollte möglichst kompatibel mit den Apps der Grenzregionen (Niederlande, Deutschland, Luxembourg und Frankreich) sein. Allerdings hängt dies zum Teil auch von den jeweiligen App-Modellen ab. Das aktuelle Modell Frankreichs zum Beispiel ermöglicht keine direkte Kopplung mit der belgischen App. Für die Apps der anderen Länder besteht diese Möglichkeit aber weiterhin und muss durch die bilateralen Gespräche zwischen den einzelnen Ländern geklärt, oder auf europäischer Ebene untersucht werden. Eine Kompatibilität ist durchaus wichtig, um die Eindämmung des Virus gemeinsam und länderübergreifend zu erreichen“, so der Gesundheitsminister in seiner Antwort auf die schriftliche Frage von Diana Stiel.

Die neue Technologie hinter der Corona-App heißt DP3T.

Diese äußerte Bedenken, was die Einführung angeht – nicht nur im Hinblick auf den Datenschutz. Die neue Technologie hinter der App heißt DP3T (Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing). Mehrere Länder hätten sich die Technologie zunutze gemacht, darunter die Schweiz, Deutschland, Österreich, Finnland, Lettland, die Niederlande, Italien und Spanien. „Das Prinzip einer Corona-Warn-App ist das Sammeln von Daten darüber, welche Personen wie lange und wann Kontakt hatten. Wird einer dieser Kontaktpersonen positiv auf Covid-19 getestet, kann die Anwendung alle potenziell durch die App ermittelten Kontakte der letzten x Tage alarmieren“, erläuterte Diana Stiel.

Einmal installiert, erkenne die App mit Hilfe von Bluetooth andere Smartphones in der Nähe, die ebenfalls mit dieser Anwendung versehen sind. Dabei tauschen die Smartphones anonym Daten über die Dauer und den Abstand des jeweiligen Kontaktes aus, nicht aber den Ort. „Ein Algorithmus prüft dann, ob die Dauer und der Abstand ausreichend für eine potentielle Infektion waren. Ist dies der Fall, speichert die App die Daten für einen begrenzten Zeitraum nur auf dem Handy ab.“ Werde ein Nutzer positiv auf Covid-19 getestet, könne dieser über die Corona-App alle relevanten Kontaktpersonen warnen.

„Wir von der Vivant-Fraktion sind der Meinung, dass obwohl die Nutzung dieses Systems freiwillig ist, der Druck auf Unwillige dadurch wachsen könnte, dass das Gelingen eine hohe Teilnahmequote erfordert. Sobald man sich in einem Klima der Angst befindet, ist die Akzeptanz für ein solches System womöglich größer als in ‘normalen’ Zeiten. Ist dieses Kontrollinstrument einmal installiert und haben sich viele Bürger daran gewöhnt, wird es möglicherweise nicht mehr deinstalliert“, so Diana Stiel.

Angesichts der „absoluten Freiwilligkeit“ hinsichtlich der Verwendung und der Tatsache, dass durch die Verwendung des DP3T-Systems die Eingriffe in die Privatsphäre gering gehalten würden, trage die Verwendung dieser App „zum richtigen Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Gesundheit und den Eingriffen in die Privatsphäre bei“, erwiderte der Gesundheitsminister. Der Quellcode des DP3T-Systems sei zudem öffentlich einsehbar, sodass er von unabhängigen Experten verifiziert werden könne. Eine auf dem DP3T-System basierende Tracing-App speichere nur vollständig pseudonymisierte oder anonyme Daten auf dem Endgerät des Benutzers. „Dabei handelt es sich insbesondere um sichere Schlüssel und vorübergehend zufällige Seriennummern, die keinen Rückschluss auf die Identität der jeweiligen Personen, oder den Kontaktort – ansonsten wäre es eine Tracking-App – zulassen. Der ungefähre Zeitpunkt des Kontakts wird jedoch beibehalten. Dies ist notwendig, um festzustellen zu können, ob der Kontakt zum Beginn der Infektiosität oder erst bei der Feststellung der Infektion stattgefunden hat“, fügte Antoniadis hinzu. Die App werde voraussichtlich im September verfügbar sein. Auf seinen Vorschlag hin werde die deutsche Version der App als Modell zu Rate gezogen. Nächster Schritt sei die Suche nach einem Anbieter, der die App programmieren kann.

Die App soll nicht erst während einer möglichen zweiten Corona-Welle eingesetzt werden, sondern vorher. „Es geht darum, eine zweite Welle zu verhindern. Denn es ist schwierig, den Krankheitsverlauf und die Ausweitung der Krankheit vorauszusehen. Ein Nachlassen der Wachsamkeit ist zu gefährlich. Eine App ist neben den Abstandsregeln und dem Contact-Tracing ein weiteres Instrument der Eindämmung des Virus“, so der SP-Politiker. (sc)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment