Ein entsprechender Gesetzesvorschlag, der von MR, CD&V und N-VA ausgearbeitet wurde, ist am Dienstag im Kammerausschuss gutgeheißen worden. Nun muss dieser nur noch vom Plenum abgesegnet werden.
Lachgas ist an sich legal erhältlich. Es fällt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht länger unter das strenge Arzneimittelgesetz – wird aber hierzulande immer wieder als „Partydroge“ wegen der berauschenden Wirkung missbraucht. (belga)
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