Wegen Corona: Aktuell darf nur das Brautpaar auf der Hochzeitsfeier tanzen

<p>Ein Brautpaar beim Hochzeitstanz</p>
Ein Brautpaar beim Hochzeitstanz | Foto: imago stock&people

Im Zentrum der Aufmerksamkeit stand die Frage nach der Erlaubnis, auf einer Feier tanzen zu dürfen.

Auf die Frage „Darf ich auf einem Empfang oder einem Bankett mit privatem Charakter tanzen?“ heißt es nun: „Nein, das ist nicht erlaubt. Bei einer Hochzeitsfeier ist nur der Eröffnungstanz des frisch vermählten Paares erlaubt.“

Zuvor war diese Frage kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Nicht zuletzt Erika Vlieghe, die Vorsitzende der Expertengruppe für die belgische Exit-Strategie aus dem Ausnahmezustand (GEES), hatte sich verwundert gezeigt, dass es künftig erlaubt sein solle, auf Hochzeitsfeiern zu tanzen. So hatte es zunächst geheißen, dass dies erlaubt sei – allerdings unter bestimmten Bedingungen, unter anderem unter Einhaltung der Regel der Kontaktblase von derzeit 15 Personen pro Woche.

Erika Vlieghe zufolge war eine solche Genehmigung jedoch nicht mit den Experten abgestimmt gewesen, da das Tanzen eine Verbreitung des Coronavirus begünstigen könnte. (belga)

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