Verkehrsdelikte werden in Belgien unterschiedlich gehandhabt

<p>Verkehrsdelikte werden in Belgien unterschiedlich gehandhabt</p>
Illustrationsfoto: belga

Beispiel: Im ostflämischen Dendermonde kommt man vor Gericht, wenn man eine rote Ampel missachtet, während dies in Antwerpen oft über eine gütliche Einigung geregelt wird.

Besonders auffällig seien die Unterschiede zwischen Flandern und der Wallonie, schreibt die Zeitung „Het Laatste Nieuws“. In der Wallonie würden Delikte, die laut Gesetz vor ein Gericht gebracht werden sollten, viel häufiger gütlich geregelt, heißt es. Wenn man zum Beispiel 80 km/h in einer Zone 50, mehr als 110 km/h in einer Zone 70 oder mehr als 160 km/h auf der Autobahn fährt, droht eigentlich ein Prozess. In Flandern wird dies konsequent angewandt, in der Wallonie nicht. (gz)

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