Eine Veranstaltung muss fortan „corona-sicher“ sein

<p>Freizeitparks (hier: Walibi) dürfen wieder öffnen.</p>
Freizeitparks (hier: Walibi) dürfen wieder öffnen. | Foto: Photo News

Von Gerd Zeimers

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Kommentare

  • Laut GE-Redakteur gilt "Erst bei Grün kann bei den lokalen Behörden eine Genehmigung für die Veranstaltung beantragt werden." Wie kommt Gerd Zeimers bloß zu dieser Aussage?

    Sie steht nämlich im klaren Widerspruch zu folgendem ausdrücklichen Hinweis auf dem entsprechenden Portal (www.covideventriskmodel.be): "Le label de sécurité attribué ne dit rien sur la décision relative à la possibilité ou non d'organiser un événement. La décision finale ce concernant sera prise par la commune/la ville." Auf Deutsch: "Das verliehene Sicherheitslabel sagt nichts über die Entscheidung aus, ob eine Veranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht. Die endgültige Entscheidung darüber wird von der Stadt/Gemeinde getroffen."

    Damit also eine Stadt/Gemeinde über die Genehmigung einer Verantstaltung befinden kann, muss ihr der Antrag in jedem Fall (mit oder ohne CERM, und ungeachtet des Farbe des Sicherheitslabels) vorgelegt werden, oder?

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