Was für eine Politsatire!

Die „Lobbyisten“ Paasch, Arimont, Lambertz und Dejozé gratulieren sich nun gegenseitig für die „erfolgreiche“ Grenzöffnung. Dass aber die Auflage, gemäß derer die Belgier nur das in Deutschland tun dürfen, was auch in Belgien erlaubt wäre, dem europäischen Gedanken diametral entgegensteht, scheinen sie nicht zu begreifen.

Zum einen ist diese Auflage aus juristischer Sicht absurd. Soll etwa die Aachener Polizei den Eupener belangen, wenn der sich auf einer Terrasse am Therisienbrunnen ein kühles Bier genehmigt? Oder soll der belgische Grenzbeamte den selbigen bei seiner Heimreise nach einem eventuellen Restaurantbesuch befragen und dieser dann nicht die ihn selber belastende Aussage verweigern dürfen?

Zum anderen untergräbt diese Auflage das jeweilige Vertrauen eines Staates in den anderen. Denn was soll ein Aachener Pizzabäcker von den belgischen Gästen halten, denen es verboten ist, bei ihm einzukehren? Oder was würde wohl ein St.Vither Wirt von den deutschen Gästen halten, denen es verboten wäre, ein belgisches Starkbier zu bestellen, weil dieses nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde?

Übrigens will ich meine mir zustehenden und mir genommenen Grundrechte in Anbetracht der neuen Erkenntnisse nicht scheibchenweise, sondern uneingeschränkt zurückhaben. Denn eine bloße Befürchtung einer eventuellen zweiten Welle, die vielleicht noch verheerender wäre, reicht meines Erachtens nicht aus, um Grundrechte derart zu beschneiden.

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