Restaurants, Kneipen und Fitnesscenter dürfen ab Montag öffnen – Kontakt mit zehn Personen pro Woche

<p>Ab dem 8. Juni dürfen auch ostbelgische Kneipen und Restaurants wieder Gäste empfangen.</p>
Ab dem 8. Juni dürfen auch ostbelgische Kneipen und Restaurants wieder Gäste empfangen. | Foto: David Hagemann

Das hat Premierministerin Sophie Wilmès während einer Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des Gremiums erklärt. Im Zentrum der anstehenden Lockerungen soll demnach ab der Phase 3, der belgischen Exit-Strategie, die ab Montag im Kraft tritt, die „Freiheit“ stehen, wie Premierministerin Sophie Wilmès erklärte. Man habe sich demnach dazu entschlossen, eine andere Herangehensweise zu wählen, die da lautet: „Alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.“

Zudem wurden sechs Grundsatzregeln festgelegt, die das bisherige Basisregelwerk erweitern:

· Hygieneregeln (Hände waschen, Begrüßung ohne Händedruck oder Kuss)

· Aktivitäten sollen bestenfalls im Freien stattfinden.

· Vorsorgemaßnahmen für Risikogruppen sollen getroffen werden.

· Sicherheitsabstand von 1,5 Metern – außer bei Kindern unter zwölf Jahren.

· Soziale Kontakte: „Erweiterte Blase“ von zehn verschiedenen Personen pro Woche sind erlaubt.

· Gruppenveranstaltungen sind auf zehn Personen (inklusive Kinder) beschränkt.

8. Juni

· Soziale Kontakte: Die „Vier-Personen-Regel“ wird ab Montag auf zehn Personen pro Woche ausgebaut.

· Der Horeca-Sektor kann unter strikten Bedingungen wieder öffnen: Einhaltung der 1,5 Meter-Regel, maximal 10 Personen pro Tisch, Schutzmasken für Personal, Öffnungszeiten bis 1 Uhr. Das Wirtschaftsministerium wird ein aktualisiertes Regelwerk auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

· Spielhallen und Casinos bleiben vorerst geschlossen

· Bankette und Feiern sind ab 1. Juli wieder möglich (maximal 50 Personen).

· Nachtclubs, Partys und Diskos werden nicht vor dem 31. August öffnen.


· Kulturveranstaltungen

ohne Publikum dürfen ab Montag, 8. Juni wieder stattfinden.


· Kulturveranstaltungen mit Publikum
werden dann ab 1. Juli wieder erlaubt. Die Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden. Maximal 200 Personen werden zugelassen.

· Auch Kinos dürfen unter diesen Bedingungen wieder ihre Türen öffnen.

Sommerferien

· Reisen im Inland werden ab 8. Juni möglich sein

· Ab dem 15. Juni dann in Europa, beziehungsweise im Schengen-Raum. Wobei jedes Lands entscheidet, ob es die Grenzen öffnet oder dies nicht tut.

· Reisen außerhalb Europas werden auf Ebene der Europäischen Union zur Diskussion stehen.

Freizeit

· Jahrmärkte, Kirmes etc. bleiben bis Anfang August untersagt.

· Große Massenveranstaltungen bleiben bis 31. August verboten.

· Die weiteren Phasen 4 und 5 treten im Laufe des Sommers in Kraft. Weitere Details hierzu werden noch kommunizuiert.

<p>Wilmès: „Die Situation ist besser als damals von den Experten erwartet wurde.“</p>
Wilmès: „Die Situation ist besser als damals von den Experten erwartet wurde.“ | Foto: belga

Sport

· Sportliche Aktivitäten dürfen ab dem 8. Juni wieder ausgeübt werden. Dabei, so erklärte Wilmès, werde kein Unterschied mehr zwischen Profi- und Amateursport sowie Indoor- und Outdoorsport gemacht.

· Demnach dürfen – insofern sie strikte Hygieneauflagen einhalten – auch Fitnesscenter wieder öffnen. Sportarten, die einen körperlichen Kontakt mit sich bringen – Fußball oder Boxen als Beispiel –, müssen sich allerdings noch auf Trainingseinheiten ohne Kontakt beschränken. Zudem bleibt der Zugang zu Dusch- und Umkleidekabinen weiterhin untersagt.

· Gedulden müssen sich indes die Betreiber von Schwimm- und Wellnessanlagen. Sie dürfen ihre Türen noch nicht wieder für Publikum öffnen. Ziel sei, dass man im Sport ab dem 1. Juli wieder zur Normalität zurückkehren kann – teilweise sogar mit sitzendem Publikum.

Mehr zu diesem Thema folgt

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment