Dies geschah beim Abschleifen alter Züge in der Werkstatt in Gentbrugge. „Das Gericht nimmt den Tatbestand sehr ernst. Die SNCB war sich der potenziellen Gefahren sehr wohl bewusst, hat aber keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz seines Personals ergriffen“, sagte der Gerichtsvorsitzende. (belga)

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