Das sind die Corona-Regeln für Gottesdienste

<p>Es ist angerichtet: In der Pfarrkirche St.Michael stehen für die Gläubigen Desinfektionsmittel bereit. Bis in dem Weywertzer Gebetshaus aber wieder Gottesdienste zelebriert werden dürfen, dauert es noch was. |</p>
Es ist angerichtet: In der Pfarrkirche St.Michael stehen für die Gläubigen Desinfektionsmittel bereit. Bis in dem Weywertzer Gebetshaus aber wieder Gottesdienste zelebriert werden dürfen, dauert es noch was. | | Foto: privat

Am 14. Mai hatten die belgischen Bischöfe der Föderalregierung ein Schutzkonzept überreicht, das die Wiederaufnahme von religiösen Zusammenkünften in Kirchen, Tempeln, Synagogen und Moscheen vorsieht. Der „Masterplan“, der in Zusammenarbeit mit Virologen entstand, wurde nun vonseiten der Politik gutgeheißen, wie am Freitag bekannt wurde. Doch welche Regeln gilt es zu beachten? Eine Übersicht.

Das Konzept sieht vor, dass pro Teilnehmer 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Kirchenraums zur Verfügung stehen müssen – bei einem Mindestabstand von zwei Metern. Aus der Abstandsregel leitet sich indes ab, wie viele Menschen maximal einen Gottesdienst besuchen dürfen. Wo genau die Gläubigen in der Kirche dann sitzen können, muss gekennzeichnet sein. Die Obergrenze liegt bei 100 Besuchern.

Eine Maskenpflicht sieht der Schutzplan nicht vor. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird jedoch „dringend empfohlen“.

Was den Gesang und gemeinsame Gebete angeht, müssen die Gläubigen in der nächsten Zeit darauf erst einmal verzichten. Denn das „Trällern“ vom bekannten „Vaterunser“ oder dem Klassiker „Großer Gott, wir loben“ ist erst einmal untersagt.

Die Kirchenverantwortlichen müssen derweil auch dafür Sorge tragen, dass die Türgriffe zur Sakristei und zur Kirche vor und nach dem Gottesdienst mit Desinfektionsmitteln behandelt werden. Zudem müssen an den Eingängen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, damit sich die Gläubigen beim Betreten der Kirche die Hände desinfizieren können.

Eine Kollekte darf während des Gottesdienstes nicht herumgereicht werden. Besucher können jedoch am Ausgang eine Opfergabe abgeben.

Ein Verteilungsverbot der Kommunion sieht das Konzept derweil nicht vor. Wenn sie ausgeteilt wird, muss sich der jeweilige der Priester allerdings die Hände desinfizieren und eine Schutzmaske tragen. Beim Übergeben der Hostie darf auch kein Hautkontakt stattfinden. Der Priester soll die Oblate „ respektvoll in die Hände der Empfänger fallen lassen“. Bei der ganzen Prozedur gilt es den Mund zu halten; der sonst übliche Dialog „Der Leib Christi“, auf den die Gläubigen mit „Amen“ antworten, muss nämlich aus Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ausfallen.

In einem Rundschreiben ersuchten die Bischöfe die Gläubigen weiter um „Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme verbunden mit dem Blick auf verschiedene Formen des Kirche-Seins“. Die Einschränkungen seien ein notwendiger Beitrag zur Überwindung der Pandemie und würden dem christlichen Gebot der Selbst- und Nächstenliebe entspringen.

Wann die Corona-Regeln in der Praxis erporbt werden können, ist bislang noch ziemlich unklar. Als möglicher Termin steht aktuell der 8. Juni im Raum. (belga/red)

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