Ab 2. Juni Früh- und Spätbetreuung für Kinder von Gesundheitspersonal

<p>Ab 2. Juni Früh- und Spätbetreuung für Kinder von Gesundheitspersonal</p>

Am 19. Mai hatte Harald Mollers angekündigt, dass die Standorte der Außerschulischen Betreuung ab dem 25. Mai den Betrieb mit den üblichen Betreuungszeiten wieder aufnehmen und die Standorte in Bütgenbach, Eupen und St.Vith aus diesem Grund die sogenannte „Not-Betreuung“ (von 6.00 bis 23.00 Uhr durchgehend) einstellen werden. Diese Entscheidung wurde nun um einen wichtigen Bestandteil erweitert: Zusätzlich zur Betreuung während der normalen Öffnungszeiten der Außerschulischen Betreuung kann an allen 22 Standorten auf Anfrage eine Frühbetreuung (ab 6 Uhr bis Schulbeginn) und eine Spätbetreuung (ab Schulende bis 20 Uhr) angeboten werden.

Diese Früh- bzw. Spätbetreuung steht ausschließlich den Kindern jener Eltern zur Verfügung, die in Pflegeberufen im Schichtdienst tätig sind, das heißt Mitarbeitern der beiden Krankenhäuser, der Wohn- und Pflegezentren für Senioren und der beiden Wohnheime für Personen mit Beeinträchtigung. Betroffene Eltern, die von dem Angebot Gebrauch machen möchten, müssen beim RZKB eine Bescheinigung des Arbeitgebers einreichen, die besagt, dass und zu welchen Uhrzeiten ihre Anwesenheit am Arbeitsort erforderlich ist. Eine Bescheinigung ist pro erziehungsberechtigtem Haushaltsmitglied einzureichen. Die Anmeldung zur Früh- und Spätbetreuung erfolgt aus organisatorischen Gründen eine Woche im Voraus und startet am Mittwoch (27. Mai)

Eine weitere Anpassung ist die Öffnung der Standorte für Schüler aller Schulen. Ursprünglich wurde angekündigt, pro Standort nur Kinder einer Schule zu betreuen, um die Mischung sozialer Gruppen zu begrenzen. Ab sofort können jedoch auch Kinder aus verschiedenen Schulen an ein- und demselben Standort betreut werden, insofern die betreute Gruppe möglichst homogen bleibt. Auch hier werden die Einschreibungen ab Mittwoch im RZKB entgegengenommen. Außerdem konnte das RZKB gemeinsam mit anderen Akteuren eine Lösung für die Beförderung von der Schule zu den Standorten der Außerschulischen Betreuung finden. Schüler derselben Schule gelten als homogene Gruppe und dürfen ab sofort gemeinsam in einem Kleinbus oder Taxi befördert werden.

Weitere Informationen zur Außerschulischen Betreuung erhalten Sie auf www.rzkb.be

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