Eine der Hauptbedingungen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Begrenzung des Risikos im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie geschaffen wurden, ist die Begrenzung der Gruppen auf 50 Personen, einschließlich der Begleitpersonen.
Des Weiteren einigten sich die Minister darauf, dass Außenspielplätze ab dem 27. Mai wieder geöffnet werden. Ab dem 1. Juli sind dann Ferienlager mit oder ohne Übernachtung erlaubt.
Zudem wurde angekündigt, dass auch Jugendheime, Begegnungs- und Jugendzentren ihre Aktivitäten wieder aufnehmen dürfen. (belga)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren