Die Beschlüsse im Einzelnen:
Der Berufssteuervorabzug auf Kurzarbeitergeld wird bis Ende des Jahres 15 Prozent statt der üblichen 26,75 Prozent betragen.
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Der Berufssteuervorabzug auf Kurzarbeitergeld wird bis Ende des Jahres 15 Prozent statt der üblichen 26,75 Prozent betragen.
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