Jetzt starten zunächst die Abschlussjahrgänge: das 6. Primarschuljahr, das 6. und 7. Sekundarschuljahr und das 5. Jahr des berufsbildenden Förderunterrichts. Die Schüler erhalten an maximal zwei ganzen Tagen oder an vier halben Tagen pro Woche Unterricht. Wann das sein wird, entscheiden die Schulen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, startet am 25. Mai die zweite Phase. Dann kehren das 1. Primarschuljahr und das 2. Sekundarschuljahr zurück in die Schule. Am 29. Mai erfolgt erneut eine Auswertung mit den Schulleitern. Werden die Faktoren weiterhin positiv bewertet, tritt die dritte Phase in Kraft. Ab dem 8. Juni könnte ein weiterer Jahrgang in der Schule unterrichtet werden oder die Anzahl der Unterrichtstage für die Schüler, die bereits in den Schulen sind, könnte erhöht werden. Welcher Jahrgang zusätzlich beschult werden könnte, ist noch unklar. Jede Schule entscheidet autonom, wie sie die Wiederaufnahme des Unterrichts organisiert. Minister Mollers beantwortet in dem Brief einige Fragen. Hier der wichtigste Teil.
Sind die Schulen auf die Wiederaufnahme des Unterrichts vorbereitet?
Seit Wochen wird die Wiederaufnahme vorbereitet. Die Schüler werden in Gruppen von maximal 14 Schülern eingeteilt mit mindestens vier Quadratmeter pro Schüler und zusätzlichen acht Quadratmeter pro Lehrer, es wurden neue Stundenpläne erstellt, Klassenräume umgestaltet und vieles mehr.
Was ist mit Schülern mit besonderem Bedarf?
Die Schulen identifizieren die Schüler, die einer spezifischen Unterstützung bedürfen. Vorbehaltlich der Kapazitäten und der Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln können die Schulen diese Schüler ab dem 25. Mai an maximal zwei Tagen pro Woche unabhängig von ihrem Studienjahr zur Schule einladen. In den Förderschulen werden zudem die Therapiestunden wieder aufgenommen.
Warum können jetzt nicht alle Schüler zurück in die Schule?
Die Gesundheitsexperten empfehlen eine Unterrichtswiederaufnahme für maximal 50 Prozent der Schülerschaft. Durch die Begrenzung auf maximal drei Jahrgänge soll verhindert werden, dass alle Schüler gleichzeitig eine hohe Anzahl von Kontakten aufnehmen. Die Anzahl Kontakte soll also begrenzt werden. Zudem wäre eine Beschulung weiterer Jahrgänge unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsbestimmungen für die meisten Schulen nicht realisierbar. Die Gruppen müssen auf 14 Schüler begrenzt bleiben, unabhängig von der Größe der Räumlichkeiten, damit im Falle einer Infektion das Kontakt-Tracing effizient durchgeführt werden kann.
Inwiefern ist mein Kind gefährdet, wenn es zur Schule geht?
„Schwere Krankheitsverläufe sind bei Kindern mit einer SARS-CoV-2 Infektion laut derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand sehr selten, sodass der Schulbesuch für die Schüler laut Experten kein außergewöhnliches Risiko darstellt. Kinder können mit SARS-CoV-2 infiziert sein, aber meistens werden sie nicht ernsthaft krank oder bleiben asymptomatisch. Da es zudem aus pädagogischen und emotionalen Gründen wichtig ist, dass Kinder zur Schule zurückkehren, besteht in der (begrenzten) nationalen Literatur allgemeiner Konsens darüber, dass Schulen unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Distanzregeln den Unterricht wieder aufnehmen können. Die ostbelgischen Schulen haben die erforderlichen Vorkehrungen getroffen“, schreibt Mollers.
Bin ich weiterhin dazu verpflichtet, mein Kind in die Schule zu schicken?
Die Aussetzung des Unterrichts dient nicht dem Schutz der Kinder, sondern dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Die Schulen haben alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen. Die Unterrichtspflicht gilt daher weiterhin. „Da sich viele Eltern dennoch Sorgen machen, werden wir bei der Schulpflichtkontrolle Kulanz walten lassen“, so der Minister.
Muss mein Kind eine Maske tragen?
Die föderalen Bestimmungen sehen vor, dass Sekundarschüler und Personalmitglieder in den Schulen einen Mund-/Nasenschutz tragen. Vom Tragen einer Mundmaske unter 12 Jahren raten die Experten ab. Auch Primarschüler, die das 12. Lebensjahr erreicht haben, brauchen in der Schule keine Maske zu tragen. „Wenn Ihr Kind 12 Jahre oder älter ist, hat es in den letzten Tagen bereits zwei Masken erhalten. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind diese oder eine andere Maske mit zur Schule zu geben“, so Mollers. Das Tragen einer Mundmaske ersetzt nicht die Hygiene- und Distanzregeln. Die Schüler sollte man entsprechend aufklären.
Welche Regeln gelten für die Schülerbeförderung?
Ab Montag fahren die Schulbusse des TEC wieder zu den üblichen Fahrzeiten. Das Tragen einer Mundmaske ist für alle Personen ab 12 Jahren Pflicht. Das Tragen einer Mundmaske wird auch Kindern unter 12 Jahren empfohlen. Die Schüler bringen ihre eigenen Masken mit und tragen diese bereits an der Bushaltestelle. Die Anzahl der Fahrgäste an Bord wird entsprechend der Kapazität des Fahrzeugs begrenzt. Es ist den Fahrgästen verboten, während der Fahrt im Bus zu stehen. Pro Reihe darf lediglich ein Fahrgast Platz nehmen, und zwar am Fenster. Jede zweite Reihe wird freigelassen. Durch die derartige Sitzanordnung entsteht ein Zickzack-Muster, das den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Fahrgästen gewährleistet. So stehen z.B. in einem Fahrzeug mit 50 Sitzplätzen lediglich 12 Sitzplätze zur Verfügung. Auch die Schülerbeförderung, die durch die DG organisiert wird, wird ab Montag wieder ihren Betrieb aufnehmen. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie beim TEC.
Kann mein Kind die schulische Betreuung in Anspruch nehmen?
Die Schulen organisieren weiterhin eine Betreuung für die Kinder von Eltern, die während ihrer Arbeitszeit keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben, sowie für Kinder aus prekären Lebensverhältnissen. Bitte beachten Sie, dass die Schülerbeförderung nicht für die Kinder in der Betreuung zur Verfügung steht.
Infos unter: www.ostbelgienbildung.be/coronavirus

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