„Kontakt-Tracing“: Ärzte dürfen keine Daten von Corona-Patienten einfach so weitergeben

<p>„Kontakt-Tracing“: Ärzte dürfen keine Daten von Corona-Patienten einfach so weitergeben</p>
Illustrationsbild: belga

Wer ohne Rücksprache Patientendaten übermittle, verstoße gegen die Verschwiegenheitspflicht und mache sich strafbar, erklärte der Professor der Universität Gent (UGent) dem flämischen Blatt. „Nur unter bestimmten Bedingungen dürfen Ärzte von ihrer Schweigepflicht abweichen und die Daten ihrer Patienten weitergeben“, wird Tom Goffin, der unter anderem auf Patientenrechte spezialisiert ist, zitiert.

Der Uni-Professor forderte die Politik dazu auf, schnellstmöglich einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um sicherzustellen, dass Mediziner die Angaben ohne Folgen für sie weiterleiten dürfen. Denn mal angenommen, die Daten eines Corona-Patientens werden ohne seine Zustimmung weitergegeben, dann kann dieser theoretisch eine Strafanzeige stellen.

Das „Contact Tracing“, das seit Anfang Mai landesweit durchgeführt wird, soll Infektionsketten zurückverfolgbar und die Pandemie beherrschbar machen, so die Hoffnung. (belga)

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