Verbraucher können abgelaufene Schecks weiter benutzen

<p>Verbraucher können abgelaufene Schecks weiter benutzen</p>
Foto: belga

„Die in der Coronakrise ergriffenen Maßnahmen hindern die Verbraucher daran, ihre Schecks auszugeben. Es ist daher logisch, dass wir ihre Gültigkeitsdauer verlängern. Von dieser Erweiterung profitieren nicht nur die Verbraucher, sondern auch der Einzelhandel, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie der Sport- und Kultursektor“, erklärte die föderale Gesundheitsministerin Maggie De Block (Open VLD).

„Diese Verlängerung wird verhindern, dass Bürger Schecks verlieren, die sie in letzter Zeit nicht nutzen konnten. Diese Schecks sind Teil ihres Gehalts, und die Arbeitnehmer zählen bei ihren Einkäufen auf sie“, fügte Arbeitsministerin Nathalie Muylle (CD&V) hinzu.

Konkret wird die Gültigkeit der Schecks, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 abgelaufen sind, um sechs Monate verlängert. Die Sport- und Kulturgutscheine werden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Laufzeit ist möglich, „je nachdem, wie sich die Situation entwickelt“, teilten die beiden Minister ferner mit. (belga)

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