Covid-19: Wer nicht hören will, muss arbeiten

<p>Wer sein Haus ohne triftigen Grund verlässt oder gegen das Versammlungsverbot im Rahmen der Covid-19-Maßnahmen verstößt, zahlt beim ersten Mal 250 Euro. Wiederholungstäter landen vor Gericht. So wie am Montag in Eupen.</p>
Wer sein Haus ohne triftigen Grund verlässt oder gegen das Versammlungsverbot im Rahmen der Covid-19-Maßnahmen verstößt, zahlt beim ersten Mal 250 Euro. Wiederholungstäter landen vor Gericht. So wie am Montag in Eupen. | Illustrationsfoto: belga

Der ministerielle Erlass zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 regelt in den Artikeln 5 und 8, wer in welchem Fall das Haus verlassen und wer wen treffen darf.

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Kommentare

  • Irgendwie habe ich das Gefühl, in Belgien läuft einiges aus dem Ruder. Während in Deutschland mehr und mehr gelockert wird, werden in Belgien die Daumenschrauben mehr und mehr angezogen. Armes Europa!!

  • Irgendwie habe ich das Gefühl, in Belgien läuft einiges aus dem Ruder. Während in Deutschland mehr und mehr gelockert wird, werden in Belgien die Daumenschrauben mehr und mehr angezogen. Armes Europa!!

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2 Comments