Seit Wochen geistert er nämlich durch die Presse, der schedische „Sonderweg“. Auch im GrenzEcho widmen wir diesem Thema in unserer heutigen Ausgabe die Seite 15.
Der etwas andere Sommer in Schweden
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Kommentare
Nicht aufregen Herr Schleck. Wenn Sie das heutige Interview mit der Frau Staatsanwältin lesen, werden sie begreifen dass es noch lange nicht das Selbe ist wenn zwei das Gleiche tun.
In einem anderen Forum schrieb ein Herr Mertes (glaube ich) : „Wer glaubt dass wir augenblicklich in einem Rechtsstaat leben glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten.“
"Polizisten „müssen“ auch keine Protokolle ausstellen. Tun sie es, ist es ihre Entscheidung, genau wie es die Entscheidung der jeweiligen Regierungen ist, den einen oder einen ganz anderen Weg zur Bekämpfung des Virus einzuschlagen."
Herr Schröder, sind Sie sich dessen bewusst, was Sie da schreiben?
Die Hüter der Ordnung mutieren zu Beamten, die nach eigenem Gusto Protokolle ausstellen, mal hier hart durchgreifen, mal dort ein oder gleich beide Augen zudrücken?
Hartes Durchgreifen fordert das gesunde Volksempfinden lauthals gegen jeden noch so banalen Verkehrssünder oder Straftäter, wenn man dessen Opfer wurde, Gnade vor Recht verlangt man, wenn man selber bei einer Geschwindigkeitskontrolle erwischt wurde oder falsch geparkt hatte..
Jetzt soll also polizeiliche Willkür das Gebot der Stunde sein?
Wie schrieb jemand hier auf GE.net unter einen anderen Artikel: "Nicht alles ist recht, was vom Sicherheitsrat beschlossen wird."
Stimmt, nicht alles ist "recht", aber alles ist "Recht"!
Es gibt nun mal einen Unterschied zwischen politischen Entscheidungen in Sachen Virusbekämpfung und der Einhaltung von gesetzlichen Maßnahmen.
Danke, Herr Schumacher, dass Sie den gestrigen Artikel „Einkaufen im Ausland: Unklare Gesetzgebung sorgt für Gesprächsstoff“ auf GE.net erwähnen. In der heutigen Druckausgabe steht er unter dem Titel „Vollbeladen an der Grenze abgefangen“ auf Seite 13.
Es ist erfreulich, dass Frau Tilgenkamp eine Kehrtwende vollzogen hat. Vor einer Woche konnte man das nämlich noch genau umgekehrt lesen: „Staatsanwaltschaft: „Grenzgänger dürfen nur in ihrem Wohnland einkaufen“ auf BRF-Online: https://brf.be/regional/1373670/ mit sage und schreibe 115 Reaktionen. Darunter meine vom 16.04. um 18:32 Uhr, die jeder nachlesen kann. Aber ich war nicht der Einzige, der damals zu solchen Schlussfolgerungen kam.
Frau Tilgenkamp zeige sich dabei noch gnädig: Sie „erklärte, dass die Staatsanwaltschaft den Kauf von Kleinigkeiten wie eines Brotes aus der Bäckerei aber tolerieren würde.“
Zur Erinnerung: Es ging darum, ob Grenzgänger, die aus einem erlaubten Grund die Grenze überschreiten, auf der Hin- oder Rückfahrt einen Zwischenstopp einlegen dürfen, um unterwegs Waren des täglichen Bedarfs einzukaufen, die sie dann auf dem Nachhauseweg nach Belgien mitbringen.
Reiner Einkaufs- oder Tanktourismus war immer verboten, das war nie strittig.
Diese Volte ist schwer zu verstehen, beweist aber nur, dass jedes Gesetz interpretiert werden muss. Dazu sind entweder der Gesetzgeber selber oder die Gerichte da und nicht der kleine Dorfpolizist. Insofern halte ich meine Meinung voll und ganz aufrecht.
Selbst die Meinung einer Staatsanwältin muss nicht unbedingt vor Gericht Bestand haben und ist also nicht das Wort des Allerhöchsten.
Es erstaunt mich, dass Sie da einer augenzwinkernden Laxheit das Wort reden, wo Sie doch lautstark nach einem „starken Führer“ rufen. Unter Caudillos, Conducatores, Großen Steuermännern, Kalifen oder wie auch immer haben die Ordnungskräfte aber eher die Tendenz, wirkliche und eher noch vermeintliche Gesetzesbrecher oder Staatsfeinde rigoros zu verfolgen.
Den Spruch, den Sie Herrn Mertens in den Mund legen, kann man öfters hören. Wer dieser Meinung ist, sollte mal versuchsweise in ein Land auswandern, in dem solche Leute das Sagen haben. Da würde er sich schnell hinter Gittern wiederfinden und könnte im Akkord „Zitronen falten“. Da könnte er darüber nachsinnen, ob es sich nicht doch besser hier in unserem verunglimpften „Rechtsstaat“ lebt.
Ich glaube Sie haben etwas falsch verstanden Herr Schleck.
Die Frau Staatsanwältin hat keineswegs eine „Volte“ hingelegt. Nur bewertet sie die Vergehen anders wenn jemand etwas einkauft der in einem Lebensmittelgeschäft arbeitet oder wenn er in der daneben liegenden Apotheke arbeitet. Sie macht also genau das was Sie in Ihrem Kommentar als „polizeiliche Willkür“ so anprangern.
Nur die Begründung die die Frau Staatsanwältin hinlegt widerspricht ihr natürlich, denn wenn eine Einkaufsfahrt eine wesentliche Fahrt ist, müsste diese ja auch als Begründung für einen Grenzübertritt gelten, der ja für wesentliche Fahrten erlaubt ist, oder?
Obwohl, zu Coronazeiten ist „wesentlich“ eben nicht „wesentlich“. Kakophonie höchsten Grades.
Und meine Bemerkung: „In einer Krise braucht man starke Führer welche zeitig eindeutige und klare Anweisungen geben.“ halte ich natürlich aufrecht und ergänze sie noch dahingehend das die Anweisungen auch sinnvoll sein müssen. Nur sind unsere Vorstellungen von „starke Führer“ wohl verschieden, ein starker Führer kann sehr wohl ein demokratischer Politiker sein.
Im BRF-Artikel vom 16.04. steht klipp und klar: „Auch Grenzgänger dürfen außerhalb ihres Wohnlandes derzeit nicht einkaufen oder tanken. Das hat die Staatsanwaltschaft Eupen dem BRF auf Nachfrage bestätigt.“ Das ist wohl unzweideutig.. Klitzekleine Ausnahme: der Kauf eines Brotes!
Und jetzt heißt es von derselben Staatsanwältin: Willkürliche Ausnahmen etwa für Krankenschwestern in der Mittagspause (?) und Angestellte im Kaufland.
Vom Tanken ist schon gar keine Rede mehr, wäre wohl auch nur schwer zu kontrollieren.
Wenn das keine Volte ist? Leider ist das auch nur eine persönliche Interpretation der Staatsanwältin und durch keinen juristischen Text gestützt. Es wäre interessant, die ersten Gerichtsurteile abzuwarten, sofern es je dazu kommt…
Die Kriterien für erlaubte Auslandsreisen stehen in den FAQ unter „International“: „Wann sind Reisen ins Ausland erlaubt?“ Bloße Tank- und Einkaufsfahrten, in Belgien erlaubt, werden da nicht erwähnt. ( https://www.info-coronavirus.be/de/faq/#013 )
Allerdings sind auch in Deutschland für Nichtdeutsche „Einreisen zu touristischen Zwecken, Einkaufs- oder Besuchsreisen nicht mehr gestattet“, so die Internetseite der Bundespolizei. Wenn Sie in Aachen arbeiten, aber mal einfach so nach Köln zum Einkaufen fahren wollten, wäre das verboten und würde geahndet..
Das wäre es auch in Belgien. Sie können ja mal versuchen, nach Ostende zu fahren, um dort frischen Fisch einzukaufen.
Zu der Frage, ob Polizisten Tatbestände nicht aufnehmen „müssen“, wie Herr Schröder meint, und also Regeln nach ihrem Gusto interpretieren können, und zur Frage des „starken Führers“ drehen wir uns im Kreis. Also langweilen wir die anderen Leser nicht weiter damit
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