DG-Entschädigung für Tagesmütter ist steuerfrei

<p>In der Coronakrise gewährt die DG den Tagesmüttern eine Entschädigung, die es nach Verhandlungen mit dem Föderalstaat jetzt auch steuerfrei gibt.<br />
Illustration: Rolf Vennenbernd/dpa</p>
In der Coronakrise gewährt die DG den Tagesmüttern eine Entschädigung, die es nach Verhandlungen mit dem Föderalstaat jetzt auch steuerfrei gibt. Illustration: Rolf Vennenbernd/dpa

Diese Entschädigung müsse allerdings steuerfrei bleiben, damit es unter dem Strich nicht zu negativen Konsequenzen für die Betroffenen kommt. Deshalb habe es Gespräche mit dem dafür zuständigen Föderalstaat und Finanzminister Alexander De Croo (Open VLD) gegeben.

Auch mit Flandern gab es Kontakte, um eine einheitliche Höhe der Entschädigung festzulegen und auf diese Weise die Chancen auf eine Steuerbefreiung zu erhöhen, berichtete Harald Mollers bei einer gemeinsamen Sitzung der PDG-Ausschüsse am Montagnachmittag. Inzwischen habe man sich auf eine steuerfreie Einkommensausfallentschädigung in Höhe von 17,50 Euro pro Tag und pro Kind (für eine Volltagsbetreuung) für die aufgrund der andauernden Coronakrise abwesenden Kinder einigen können.

Zur Klarstellung: Die Entschädigung wird also durch die Regierung der DG gewährt, und der Föderalstaat garantiert parallel dazu die Steuerbefreiung dieser Entschädigung. Diese richte sich nach der Anzahl Kinder, die die Tagesmutter in ihrer regulären Tätigkeit betreut. „Eine Tagesmutter, die üblicherweise sechs Kinder betreut, wovon nur zwei Kinder derzeit anwesend sind, erhält eine Einkommensausfallentschädigung für die vier abwesenden Kinder“, gab Minister Harald Mollers ein Beispiel. Die Einkommensausfallentschädigung von 17,50 Euro gewährt die DG ebenfalls den selbstständigen Tagesmüttern. Aktuell erhielten die konventionierten Tagesmütter bei vollzeitiger Anwesenheit eines Kindes 20,82 Euro pro Tag und pro Kind. Mit der Entschädigung von 17,50 Euro ergebe sich also eine finanzielle Einbuße von 3,32 Euro pro Tag und pro Kind, rechnete der Gemeinschaftsminister vor.

Ohne die Intervention der DG würde die Tagesmutter bei Abwesenheit des Kindes im Rahmen des Teilstatuts nur mehr oder weniger 23 Euro pro Monat pro Kind erhalten – das heißt 1,15 Euro pro Kind und pro Tag. „Außerdem entstehen den Tagesmüttern ja auch etwas weniger Kosten, wenn sie keine oder weniger Kinder betreuen, zum Beispiel für die Verpflegung“, meinte Mollers. Bei den selbstständigen Tagesmüttern seien mögliche finanzielle Einbußen naturgemäß abhängig von der von ihnen selbst frei festgelegten Elternbeteiligung. Wichtig sei auch, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten durch dieses System finanziell nicht belastet würden. Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können und dies entsprechend den Vorgaben des Nationalen Sicherheitsrates machten, bekämen die nicht genutzten Betreuungstage nicht als Kredittage angerechnet, die bei einer Überschreitung zu einer Gebühr führen würde. (sc)

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