250 Euro pro Person für Corona-Verstöße

<p>Wer nicht nachweisen kann, dass er aus triftigem Grund unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe von 250 Euro rechnen.</p>
Wer nicht nachweisen kann, dass er aus triftigem Grund unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe von 250 Euro rechnen. | Foto: Photo News

Das hat Zonenchef René Trost am Freitag erklärt: „Leider stellen wir fest, dass noch zu viele Menschen, vor allem aus der jüngeren Generation, das Versammlungsverbot missachten. Das ist in diesen Zeiten schlicht und einfach unverantwortlich, ja lebensbedrohlich. Deshalb werden wir solche Verstöße auch entsprechend ahnden“, so Trost.

Aus dem gesamten Einzugsgebiet der Polizeizone seien in den vergangenen Tagen Meldungen eingegangen, dass sich Personen gesetzeswidrig im privaten Kreis treffen. Bei Ermahnungen werde es künftig nicht mehr bleiben, betonte der Zonenchef.

In einem Fall wurden zwei Personen bereits empfindliche Geldstrafen auferlegt. Auf der Trierer Straße in Elsenborn wurden sie am Donnerstagabend um 21.50 Uhr von einer Polizeistreife im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle angehalten. Weil sie nicht nachweisen konnten, dass sie aus einem triftigen Grund unterwegs waren, wurden sie wegen Verstoßes gegen die Covid-19-Vorgaben mit jeweils 250 Euro zur Kasse gebeten. (arco)

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