Proximus lanciert 5G: DG-Regierung bezieht Stellung

<p>Ein Smartphone mit dem 5G-Logo: Zu Beginn der Woche gab der Konzern Proximus bekannt, eine erste Version des neuen Mobilfunkstandards in 30 belgischen Gemeinden testweise einzuführen.</p>
Ein Smartphone mit dem 5G-Logo: Zu Beginn der Woche gab der Konzern Proximus bekannt, eine erste Version des neuen Mobilfunkstandards in 30 belgischen Gemeinden testweise einzuführen. | Foto: Photo News

Die Mitteilung sei für viele – und nicht zuletzt für manche betroffene Gemeinde – zum jetzigen Zeitpunkt überraschend gekommen, hieß es: „Schnell kamen Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Auswirkung oder der Nichteinhaltung von bestehenden Normen auf. In diesem Zusammenhang ist es der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein wichtiges Anliegen, verschiedene Aspekte dieser Thematik in dem aktuellen Kontext klarzustellen. Diese erste Version eines 5G Netzes sendet in denselben Frequenzbändern, die auch aktuell für das 3G-Netz verwendet werden. Somit werden die von der Wallonischen Region zu dieser Thematik festgelegten Normen weiterhin respektiert und eingehalten“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Kabinett von Medienministerin Isabelle Weykmans (PFF).

Diese Normen orientierten sich an Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und anderer internationaler Expertengremien, wobei die von der Wallonischen Region festgelegten Normen sogar deutlich strikter seien. Die Nutzung der bestehenden Frequenzbänder bedeute auch, dass keine zusätzlichen Antennenmaste für diese erste Phase des 5G Netzes benötigt würden. „5G stellt sicherlich eine der Schlüsseltechnologien der Zukunft dar. Deren Entwicklung verfolgt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft genauestens. Ein eventueller Ausbau des 5G-Netzes muss mit den notwendigen vorsorgenden und begleitenden Maßnahmen, vor allem in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, einhergehen. Aus diesem Grund steht die Regierung in ständigem Austausch mit der Wallonischen Region und dem Föderalstaat, die in diesem Bereich die zuständigen Behörden sind.“ (red)

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