Grenzübertritte: Viele Fragen zu Dokumenten geklärt

<p>Kontrolle am Grenzübergang Bildchen in Kelmis</p>
Kontrolle am Grenzübergang Bildchen in Kelmis | Foto: Photo News

Zu klären blieben in der Folge noch offene Fragen in Bezug auf die hierfür notwendigen Dokumente. In Absprache mit betroffenen Institutionen im In- und Ausland konnten viele dieser Fragen zwischenzeitlich geklärt werden. Wer beispielsweise die Grenze überquert, um sich zur Arbeit zu begeben, soll weiterhin eine Bescheinigung des Arbeitgebers mitführen. An einer einheitlichen Vignette wird noch gearbeitet, teilte das Kabinett von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) am Dienstag mit.

Wer sich aus medizinischen Gründen ins Ausland begibt, sollte eine medizinische Bescheinigung vorzeigen können. Für grenzüberschreitende Tierpflege gilt es Belege mitzuführen, wonach man die Tiere besitzt (Tierhalterausweis) und wonach diese im Nachbarland untergebracht sind. Wer die Grenze überquert, um beispielsweise einen pflegebedürftigen Angehörigen zu unterstützen, kann einen Antrag auf einen Passierschein beim Bürgermeister seiner Wohnsitzgemeinde stellen. Dies gilt im Übrigen für alle begründeten Fälle außerhalb des beruflichen oder medizinischen Bereichs. „Dieser Passierschein wird von den deutschen und luxemburgischen Behörden akzeptiert. Dafür haben wir mittlerweile die schriftliche Bestätigung erhalten", so Ministerpräsident Oliver Paasch, der präzisiert, dass alle Belgier, die ins benachbarte Ausland reisen, selbstverständlich dort ebenfalls die gültigen Beschränkungen im Zuge der Coronakrise beachten müssten.

Die Passierscheine sind in allen DG-Gemeinden verfügbar. Oliver Paasch bittet diesbezüglich jedoch auch um „etwas Geduld, da die Gemeindeverwaltungen in den kommenden Tagen wahrscheinlich zahlreiche Anfragen dieser Art erhalten dürften". Mit Blick auf die Eindämmung des Coronavirus erinnert der Ministerpräsident nochmals daran, dass es nach wie vor unerlässlich ist, die sozialen Kontakte weitestgehend zu reduzieren.

Die Gemeinden Eupen und Kelmis teilten mit, entsprechende Dokumente für einen Grenzübertritt bereitzustellen. Für Fahrten ins Ausland im Rahmen der Berufstätigkeit können Berufspendler eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber unterzeichnen lassen, teilt die Stadt Eupen mit. Die Vorlage dieser Bescheinigung gibt es unter: www.eupen.be/covid-19-infos-fuer-grenzgaenger. Achtung: Für Pendler in medizinischen Berufen gibt es ein gesondertes Formular. Welche Belege angenommen werden können, findet man unter: www.eupen.be/covid-19-infos-fuer-grenzgaenger. Kontakt: Stadtverwaltung Eupen, Bevölkerungsdienst, Am Stadthaus 1, 4700 Eupen. Mail: bevoelkerungsdienst@eupen.be, Telefonnummer: 087/595839

Bürger der Gemeinde Kelmis, die einen Lebenspartner im Ausland haben, können ab sofort einen Passierschein beantragen. Um einen Passierschein zu erhalten, müssen Antragsteller und Partner eine Wohnsitzbescheinigung (Meldebescheinung) bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt) des jeweiligen Wohnortes anfordern. Zudem müssen die Fahrten ins Ausland im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung auf Ehre und Gewissen (eidestattliche Erklärung) begründet werden. Einzureichen ist auch eine Kopie des Personalausweises. Die Anträge werden per Mail an verwaltung@kelmis.be gestellt. (red)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment