„Social distancing“ auch im Fahrzeug

<p>Die zweite Person muss im Auto rechts hinter dem Fahrer sitzen.</p>
Die zweite Person muss im Auto rechts hinter dem Fahrer sitzen. | Illustrationsfoto: dpa

So sind nur Fahrgemeinschaften von maximal zwei Insassen erlaubt, wobei einer vorne (Fahrer) und einer hinten rechts sitzen sollte. In Lieferwagen mit einer einzigen Sitzreihe ist diese Distanz nicht gewährleistet, weshalb Personen nur einzeln mit solchen Fahrzeugen fahren dürfen.

In kleinen Bussen sind mehr als zwei Insassen erlaubt, insofern sie ebenfalls versetzt Platz nehmen und auf die soziale Distanz achten.

Ausgeschlossen von diesen Ausnahmen sind die Rettungskräfte und Sicherheitsdienste, da die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung auch in allen anderen Bereichen (neben der Pandemie) weiterhin gewährleistet werden muss.

Übrigens, fügt die Polizei an: „Die soziale Distanz gilt es auch auf Baustellen einzuhalten. Kann diese Distanz nicht eingehalten werden, ist die Tätigkeit verboten.“ (red)

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