Minister Mollers führt Not-Kinderbetreuung in Eupen, Bütgenbach und St.Vith von 6 bis 23 Uhr ein

<p>Illustration: dpa</p>
Illustration: dpa

Seit der Aussetzung des Unterrichts werden alle Eltern gebeten, eine häusliche Betreuung zu organisieren. Dabei stehen insbesondere die systemrelevanten Berufsgruppen, wie z.B. das Pflegepersonal, vor der Frage: Wohin bringe ich mein Kind bei Schichtarbeit? Ab Montag, dem 23. März 2020 organisiert das Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) auf Vorschlag von Minister Mollers eine sogenannte „Not-Kinderbetreuung“. Dies teilte das Kabinett des Ministers mit. Diese Not-Kinderbetreuung steht vorrangig den Kindern jener Eltern zur Verfügung, die folgenden Berufskategorien angehören: Ärzte, Krankenpfleger, Pflegehelfer, Familienhelfer, Mitarbeiter der Polizei- und Sicherheitsbehörden und Mitarbeiter der Feuerwehr. Eltern von Kindern, die ihrer Arbeit an ihrem Arbeitsplatz nachgehen müssen und keine andere Betreuungsmöglichkeit finden, können diese Notfallbetreuung auch in Anspruch nehmen. Dazu müssen beide Elternteile von ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausfüllen lassen, die besagt, dass ihre Anwesenheit am Arbeitsort erforderlich ist. Diese Bescheinigung und das Anmeldeformular können von der Webseite des RZKB www.rzkb.be heruntergeladen werden. Kinder mit grippeähnlichen Symptomen werden nicht zur Kinderbetreuung zugelassen.

Die Not-Kinderbetreuung wird durchgehend von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr abends an folgenden Standorten durch das RZKB gewährleistet:

Im Norden:

Eupen: Kinderkrippe (Hillstraße 9): Kinder 0-3 Jahre

Eupen: Villa Peters (Monschauerstraße 10): Kinder 3-12 Jahre

Im Süden:

St.Vith Kinderkrippe (Bödemchen 29): Kinder 0-3 Jahre

St.Vith Grundschule Kgl. Athenäum (Untere Büchelstraße 2): Kinder 3-12 Jahre

Bütgenbach Gemeinsame Grundschule (Wirtzfelder Weg 6): Kinder 3-12 Jahre

WICHTIG: Alle anderen Standorte der außerschulischen Betreuung werden ab Montag, 23. März 2020, geschlossen.

Abgesehen von der Not-Kinderbetreuung und der Schließung der Standorte der außerschulischen Betreuung, die nicht von der Not-Kinderbetreuung betroffen sind, funktionieren die Kinderbetreuungsstrukturen wie bisher: Die Betreuung bei den Tagesmüttern und in den Tagesmütterhäusern wird weiterhin aufrechterhalten. Auch die Kinderkrippe Hergenrath bleibt vorerst weiterhin während der üblichen Öffnungszeiten geöffnet, d.h. von 7.30 bis 17.30 Uhr. Auch die Betreuung in den Schulen (nur während der üblichen Schulzeiten) wird weiterhin gewährleistet. Die Eltern, die weiterhin ihre Kinder zur Beaufsichtigung in die Schule bringen und anschließend die außerschulische Betreuung für ihre Kinder beanspruchen wollen, müssen selbst für die Beförderung zwischen der Schule und dem Standort der außerschulischen Betreuung sorgen. Die Anfrage für eine Not-Kinderbetreuung ab Montag, dem 23. März 2020, muss spätestens am Freitag, dem 20. März 2020, beim RZKB eingereicht werden: Tel.087/554830 oder info@rzkb.be Grundsätzlich werden die Eltern darum gebeten, den Betreuungsbedarf frühestmöglich beim RZKB anzumelden, spätestens jedoch am Vortag bis 13.00 Uhr. Die genauen Modalitäten befinden sich auf der Webseite des RZKB: www.rzkb.be

Minister Harald Mollers hat darüber hinaus sowohl den konventionierten als auch den selbstständigen Tagesmüttern für den Zeitraum vom 16. März 2020 bis zur Beendigung des Notfallplans eine Einkommensausfallentschädigung zugesichert. Auch die Tagesmütterhäuser werden darauf zurückgreifen können. Die praktischen Details werden in den kommenden Tagen präzisiert. Die Tage, an denen die Eltern ihr Kind während der Periode vom 16. März 2020 bis zum Ende des Notfallplans nicht einer Kinderbetreuungsstruktur anvertrauen konnten, werden nicht als sogenannte “Kredittage“ gewertet. Den Eltern entstehen somit keine Kosten, wenn sie in dieser Zeit nicht auf die vertraglich vereinbarten Betreuungstage zurückgreifen.

Die Kinderbetreuerinnen sind für die Betreuung der Kinder der Berufsgruppen, die zur Bewältigung der aktuellen Situation ihrer Arbeit nachgehen müssen, unerlässlich. Aus diesem Grund garantiert die Regierung trotz sinkender Betreuungszahlen die Lohnfortzahlung für die Betreuerinnen, damit diese auch bei weiterem Betreuungsbedarf zur Verfügung stehen.

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