Das hat der wallonische Ministerpräsident Elio Di Rupo (PS) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben.
Bei den betroffenen Sektoren geht es um das Gaststättengewerbe, um Beherbergungs-, Reise- und Reservierungsagenturen, um den Einzelhandel und um Dienstleistungsunternehmen (beispielsweise Kosmetikerinnen). „Alle diese Gruppen repräsentieren zusammengenommen 48.980 potenzielle Begünstigte“, hat die wallonische Regionalregierung ausgerechnet. Darüber hinaus ist ein Freibetrag von 2.500 Euro für Unternehmen vorgesehen, deren Tätigkeit eingeschränkt ist. Insgesamt geht es um 6.015 potenzielle Begünstigte, darunter auch Frisöre. Elio Di Rup kündigte die Einrichtung einer Plattform bis spätestens 27. März an, die die eingereichten Anträge bearbeiten soll. Telefonnummer ist die bisher schon in Betrieb befindliche Nummer 1890.
Der wallonische Wirtschaftsminister Willy Borsus (MR) will über verschiedene öffentliche Finanzierungsgesellschaften (Sowalfin, Sogepa und Sriw) zusätzliche Mittel freimachen: „Wir werden in Form von Bürgschaften, Mitbürgschaften bei Banken oder in Form von Krediten mit bis zu 200.000 Euro eingreifen können“, so Borsus. Das wallonische Parlament in Namur hatte am Dienstag zwei Dekrete angenommen, die der Regionalregierung besondere Befugnisse zur Bewältigung der Coronakrise einräumen. Die jetzigen Maßnahmen fallen in diesen Rahmen. Diese Sondervollmachten sind für einen Zeitraum von drei Monaten gültig, der einmal verlängert werden kann. (belga)

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