1.
· Die für
· Führerscheine, die beim Polizeigericht oder beim Gericht Erster Instanz zwecks Verbüssung eines Fahrverbotes zu hinterlegen sind, müssen entweder
· Die im Anschluss an einen sofortigen Führerscheinentzug durch die Polizeibehörden eingezogenen Führerscheine werden den Betroffenen nach Ablauf des Führerscheinentzuges per Einschreiben durch die Staatsanwaltschaft beim Polizeigericht zurückgeschickt.
2.
· Es findet keine Akteneinsicht mehr statt bis vorläufig zum 20. April. Falls in dringenden Fällen eine Akteneinsicht unbedingt erforderlich ist, erfolgt diese nach vorheriger Terminanfrage. (per Mail, per Post, per Telefon)
· Terminvereinbarungen mit den Staatsanwälten finden nur in dringenden Fällen statt und nach vorheriger Terminanfrage
· Auskünfte werden vorläufig bis zum 20. April nur noch per Mail, per Post oder per Telefon erteilt.
· Die für Montag, den 30. März, Montag, den 6. April, Mittwoch, den 8. April und Donnerstag, den 9. April vorgesehenen Sitzungen der fünften und sechsten Strafkammer beim Gericht Erster Instanz Eupen werden nicht stattfinden. Die für diese Sitzungen geladenen Akten werden von Amts wegen vertagt werden. Es ist somit für die Betroffenen nicht erforderlich zu erscheinen. Alle von diesen Gerichtsverhandlungen betroffenen Personen werden zu gegebener Zeit schriftlich über den neuen Gerichtstermin benachrichtigt werden. (red)

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