Überprüfung von „Einkommensgarantie“ durch Postboten auch im PDG Thema

<p>Seit dem Sommer des letzten Jahres überprüfen Postboten die Ansprüche auf „Einkommensgarantie“ von Rentnern. Diese Praxis ist heftig umstritten.</p>
Seit dem Sommer des letzten Jahres überprüfen Postboten die Ansprüche auf „Einkommensgarantie“ von Rentnern. Diese Praxis ist heftig umstritten. | Foto: Photo News

Nicht die Deutschsprachige Gemeinschaft, sondern der Föderalstaat sei zuständig, und die Maßnahme sei von der Föderalregierung beschlossen worden, machte Minister Antoniadis klar. Er persönlich stelle sich die Frage, wie es um den Datenschutz bestellt sei: „Schließlich dürfen nur vereidigte Berufsgruppen eine Kontrolle des Personalausweises durchführen. Auch stellt sich die Frage, ob es einem Postangestellten gesetzlich erlaubt ist, Angaben zur An- oder Abwesenheit einer Person an eine Behörde zu übermitteln.“ Die Datenschutzkommission habe die Praxis der Ausweiskontrolle deswegen infrage gestellt. Seiner persönlichen Einschätzung nach seien weder die Postangestellten noch die Bezieher einer Einkommensgarantie für Betagte (auch bekannt als „Grapa“) über diese Maßnahme „erfreut“. „Ob ein Nachteil für Grenzregionen besteht, ist Interpretationssache. Es wird unseren Informationen zufolge nicht explizit von Tagesausflügen gesprochen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Einkauf im Grenzgebiet zu den maximal 29 Abwesenheitstagen (die im Rahmen der Regelung erlaubt sind, A.d.R.) gezählt wird. Allerdings werde ich den zuständigen Pensionsminister kontaktieren und um eine Präzisierung bitten.“ Die Regelung, dass ein „Grapa“-Empfänger sich maximal 29 Tage im Ausland aufhalten dürfe, bestehe seit dem Jahr 2004. Auf eine Frage, wie dies für Menschen wäre, die in einer Grenzregion wohnen und sich, ob zum Beispiel für Besuche bei der Familie oder einen regelmäßigen Krankenbesuch, im nahe gelegenen Ausland aufhalten, habe der zuständige Föderalminister geantwortet, dass es für solche Fälle Ausnahmegenehmigungen gäbe, die beim Verwaltungsrat des zuständigen Föderalministeriums beantragt werden müssten, sagte Antoniadis.

Nach Angaben des Föderalministers von Dezember 2019 seien zwischen dem 1. Juli und Ende Oktober 2019 über 50.000 Kontrollen durch Postboten bei den betroffenen Leistungsempfängern durchgeführt worden. Diese Kontrollen hätten zu 1.995 Sperren der Rente geführt. (sc)

Kommentare

  • Und zudem werter Herr Antoniadis, bleibt zu erwähnen , daß wenn die Postboten den Menschen dann soviel Zeit lassen wie in nachstehendem Leserbrief erwähnt: "Wenn der Postbote klingelt...", kann man nur sagen : "Die armen Senioren".

  • Mal wieder typisch Belgien und belgische Politik...
    Während die, die das "Grappa brauchen" weil ..."nicht genug zum überleben und zuwenig zum Sterben" kontrolliert werden, durch "egal wer...ohne irgendwelche Kompetenzen"...
    ...Sorgen die Reichen, die Betagten bzw. die Einflussreichen dafür das, die Konten in u.a. Panama gefüllt werden ohne das den Fiskus etwas davon mitkriegen KANN.
    Wer dabei ein "gutes Gefühl" hat...
    Solche Zustände können nur falsch sein...
    MfG.

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