Wegen Verstößen gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung verurteilte das Gericht zwei junge St.Vither zu 90 Arbeitsstunden und Geldstrafen von 8.000 Euro, die mit einem bedingten Strafaufschub versehen wurden.
Zwei Flaschen Whisky mit sechs Monaten Haft und 400 Euro bezahlt
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