In jedem zweiten Carwash wird die Sozialgesetzgebung missachtet

<p>Besonders in Betrieben, die mit „Handwäsche“ werben, wurden viele Verstöße gegen die Sozialgesetzgebung festgestellt.</p>
Besonders in Betrieben, die mit „Handwäsche“ werben, wurden viele Verstöße gegen die Sozialgesetzgebung festgestellt. | Illustrationsbild: belga

Bei einer im November letzten Jahres angekündigten Blitzprüfung in 89 Autowaschanlagen des Landes wurde bei mehr als der Hälfte der Unternehmen (47) ein Verstoß festgestellt. Die meisten Zuwiderhandlungen betrafen Personen, die nicht in Dimona – es handelt sich um die unmittelbare Beschäftigungsmeldung – registriert waren und daher als illegale Arbeiter gelten. Außerdem waren viele Arbeitspläne manipuliert worden, um die Beschäftigten zumindest teilweise schwarz bezahlen zu können. Die Inspektoren erwischten auch Arbeitslose sowie eine Reihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis (46 der 857 im Jahr 2019 Überprüften). Auffallend ist auch die Tatsache, dass besonders in „Handwasch“-Niederlassungen wesentliche Regeln am häufigsten missachtet werden. Es wurden ebenfalls drei Fälle von Menschenhandel verzeichnet.

Zusätzlich zu der Blitzkontrolle wurden 494 weitere Kontrollen in Waschanlagen und Autowerkstätten durchgeführt. In 204 (41%) Unternehmen wurden Verstöße festgestellt. Die Ergebnisse seien der Beweis dafür, dass der Kampf gegen Sozialbetrug fortgesetzt werden müsse, zitieren Zeitungen den Minister, der 2017 den „Plan für fairen Wettbewerb“ lancierte. Man müsse dazu kommen, dass jeder Arbeitnehmer selber für Ordnung sorge: „Diejenigen, die wissentlich die Regeln missachten, müssen verschwinden“, wird De Backer zitiert. (um/belga)

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