Historisches Urteil: Klimaflüchtlinge können Asylanspruch haben

<p>Das Südseeatoll Kiribati, aufgenommen am 26. Juli 2012: Der Inselstaat 4.000 Kilometer nördlich von Neuseeland kämpft mit Überbevölkerung, Unterentwicklung und den Folgen des Klimawandel.</p>
Das Südseeatoll Kiribati, aufgenommen am 26. Juli 2012: Der Inselstaat 4.000 Kilometer nördlich von Neuseeland kämpft mit Überbevölkerung, Unterentwicklung und den Folgen des Klimawandel.

Das UN-Menschenrechtsbüro bezeichnete die Entscheidung am Dienstag in Genf als „historisch“.

Die konkrete Beschwerde eines Mannes aus dem pazifischen Inselstaat Kiribati gegen die Ausweisung seiner Familie 2015 aus Neuseeland lehnte der Ausschuss zwar ab. Grundsätzlich könnten Klimafragen bei Asylverfahren aber eine Rolle spielen. „Dieser Beschluss etabliert neue Standards, die den Erfolg im Fällen künftiger Asylgesuche, die sich auf Folgen des Klimawandels beziehen, leichter machen können“, sagte einer der Ausschussexperten, Yuval Shany.

Der Mann aus Kiribati (ausgesprochen: Kiribas), Ioane Teitiota, hatte argumentiert, der steigende Meeresspiegel mache die Inseln seines Heimatstaates unbewohnbar. Unter anderem gehe die Fläche für Ackerbau zurück und das Trinkwasser sei durch Salzwasser kontaminiert. Die ehemalige britische Kolonie mit rund 120 000 Einwohnern auf zahlreichen Inseln hat insgesamt nur gut 800 Quadratkilometer Landfläche - weniger als die Insel Rügen. Die Hauptinsel Tarawa ist an manchen Stellen weniger als 300 Meter breit.

Im Fall von Teitiota sei nachgewiesen worden, dass es auf Kiribati genügend Schutzmechanismen für die Bevölkerung gebe, so der Ausschuss. Er stellte aber fest, dass Länder Asylsuchende nicht deportieren dürften, wenn die klimabedingte Lage in ihrer Heimat ihr Recht auf Leben bedrohe, wie das UN-Menschenrechtsbüro berichtete.

Der Ausschuss überwacht die Einhaltung des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“ durch die Länder, die ihn unterzeichnet haben. Das sind 172 Staaten. Davon erkennen 116 Staaten das Recht Einzelner auf Beschwerden bei Verstößen an, darunter Neuseeland und Deutschland. Sie sind verpflichtet, sich an die Vorgaben des Ausschusses zu halten. (dpa)

Kommentare

  • Unfassbar.

  • Unfassbar ?

    Unfassbar ist allenfalls die Reaktion des Herrn Dr. Francois und bar jeder Humanität.

    Versuchen wir es mal so:

    Ein kleines Fischerboot, die „Kiribati“, gerät in Seenot und droht zu sinken.
    Der Besatzung gelingt es, sich im Rettungsboot zu einem größeren Frachter, der „Neuseeland“, durchzuschlagen. Sie geht an Bord und ist heilfroh, gerettet worden zu sein.
    Der Kapitän der Neuseeland will sie jedoch nicht aufnehmen, sondern verfügt, dass sie wieder auf ihr Boot zurückgebracht werden müsse.

    Empörend? Nein, nicht für Herrn Francois.

    Nun hat aber der Seegerichtshof festgestellt, dass die Kiribati doch nicht akut vom Sinken bedroht sei und hat die Klage der Besatzung also abgewiesen … bis auf Weiteres.

    Juristisch einwandfrei und menschlich nachvollziehbar.

  • Demnächst haben wir hier die Zustände wie z.B. in Indien...
    Schaut man sich mal die Städte Mumbai, Calcutta bzw. Dehli, bzw. deren Slums und Flüsse an...
    Diese Zustände bekommt man hier auch...irgendwann...

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