Auf dem Gebiet der Gemeinde Burg-Reuland gibt es Ruhestätten in allen Größenordnungen. Die kommunale Beerdigungs- und Friedhofsordnung gibt die Regeln vor. Das Ursprungsdokument aus dem Jahr 2012 entsprach nicht mehr dem heutigen Zeitgeist.
Wenn Grabmäler als erhaltenswert gelten
Sie möchten den kompletten Artikel lesen?
Zugang zu allen digitalen Inhalten bereits ab
13,10 € pro Monat!
Jetzt bestellen
Kommentare
Die Grabgestaltung auf den Friedhöfen hat sich sehr verändert. Gab es früher noch Engel oder die Anmutung an irdische Paläste der Antike, die ein Kreuz schmückten, wird heute sehr auf Material abgehoben. Teurer Marmor bleibt flächig sichtbar, Formen sind zurückhaltend. Schön wenn der kunsthandwerkliche Aufwand erhalten wird.
Kommentar verfassen
1 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren