Wenn Grabmäler als erhaltenswert gelten

<p>Dieses Grabmal samt Kreuz und Tafeln wird als erhaltenswert angesehen. Weder Eigentümer noch Gemeinde dürfen es ohne Genehmigung der Regierung vom Friedhof entfernen.</p>
Dieses Grabmal samt Kreuz und Tafeln wird als erhaltenswert angesehen. Weder Eigentümer noch Gemeinde dürfen es ohne Genehmigung der Regierung vom Friedhof entfernen. | Foto: Allan Bastin

Auf dem Gebiet der Gemeinde Burg-Reuland gibt es Ruhestätten in allen Größenordnungen. Die kommunale Beerdigungs- und Friedhofsordnung gibt die Regeln vor. Das Ursprungsdokument aus dem Jahr 2012 entsprach nicht mehr dem heutigen Zeitgeist.

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Kommentare

  • Die Grabgestaltung auf den Friedhöfen hat sich sehr verändert. Gab es früher noch Engel oder die Anmutung an irdische Paläste der Antike, die ein Kreuz schmückten, wird heute sehr auf Material abgehoben. Teurer Marmor bleibt flächig sichtbar, Formen sind zurückhaltend. Schön wenn der kunsthandwerkliche Aufwand erhalten wird.

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