Klinik Malmedy: Staatsrat setzt Entscheidung nicht aus
Klinik
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Der Beschluss der Malmedyer Klinik Königin Astrid, dem Krankenhausnetz des CHU beizutreten, wird vom Staatsrat nicht ausgesetzt.
Das CHC hatte eine Dringlichkeitsklage auf Aussetzen des Beschlusses eingereicht, weil der Verwaltungsrat dem Krankenhausnetz zufolge, nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen sei. Ohne auch nur die Kritik an der Zusammensetzung prüfen zu müssen, vertrat der Staatsrat die Auffassung, dass eine Dringlichkeit nicht gegeben sei, hieß es in einer Mitteilung.
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