Klinik Malmedy: Staatsrat setzt Entscheidung nicht aus

<p>Klinik Malmedy: Staatsrat setzt Entscheidung nicht aus</p>

Das CHC hatte eine Dringlichkeitsklage auf Aussetzen des Beschlusses eingereicht, weil der Verwaltungsrat dem Krankenhausnetz zufolge, nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen sei.
Ohne auch nur die Kritik an der Zusammensetzung prüfen zu müssen, vertrat der Staatsrat die Auffassung, dass eine Dringlichkeit nicht gegeben sei, hieß es in einer Mitteilung.

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