Rechtsstreit mit Porsche: Schmitz muss Fotomaterial vernichten

<p>Gerhard Schmitz darf die Fotos, die im Mai 2014 bei einer Pfändungs-Beschreibungsmaßnahme von einem Porsche-Motor gemacht wurden, nicht benutzen. Er muss sie laut Gerichtsurteil innerhalb von 15 Tagen vernichten.</p>
Gerhard Schmitz darf die Fotos, die im Mai 2014 bei einer Pfändungs-Beschreibungsmaßnahme von einem Porsche-Motor gemacht wurden, nicht benutzen. Er muss sie laut Gerichtsurteil innerhalb von 15 Tagen vernichten. | Illustrationsbild: dpa

Innerhalb von 15 Tagen nach Urteilsspruch muss Schmitz das Beweismaterial, das laut seiner Argumentation eine Wende in dem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Sportwagenhersteller bringen würde, unter der Aufsicht eines Gerichtsvollziehers vernichten

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Kommentare

  • Dem Artikel muss unbedingt Folgendes hinzugefügt werden: 1) Die fraglichen DVDs beinhalten nicht nur Fotos, sondern auch über 20 E-Mails, die die Porsche-Anwälte mit dem "unabhängigen" Gerichtsgutachter ausgetauscht haben, OHNE dass ich als Gegenpartei davon eine Kopie erhielt. Diese E-Mails belegen klar und deutlich, dass der Gutachter parteiisch war, und dass er 30.600€ aus der von mir hinterlegten Kaution entnommen hat, und diese eigenmächtig, noch vor irgendeinem Urteil, an Porsche überwiesen hat. 2) Die Fotos zeigen unmissverständlich, dass der vom Gutachter untersuchte V4-Motor einen Hubraum von etwa 4.5 Liter hat und demzufolge nicht der Motor sein kann, den Porsche hat homologieren lassen, weil dieser laut Homologation einen Hubraum von 2.0 Liter haben muss. D.h. entweder hat Porsche regelwidrig einen nicht homologierten Motor eingesetzt, oder der Gutachter hat eben nicht den Motor untersucht, der in Spa im Renneinsatz war, und der aber laut richterlicher Verfügung zu untersuchen war! 3) Die Fotos zeigen nicht nur Motorenteile, sondern auch Situationen in der Box, die den Aussagen des Gutachters und von Porsche eindeutig widersprechen. 4) Die Untersuchungsrichterin N. Corman hat mir im Laufe der Ermittlungen die Kenntnisnahme der DVDs genehmigt, aber eine Kopie der DVDs vorerst vorenthalten. Sie hat mir empfohlen, diese nach Abschluss der Ermittlungen, also wenn wieder die Staatsanwaltschaft federführend wird, diese Kopien dann bei Letzterer zu beantragen. Die Eupener Staatsanwaltschaft hat dann nach reiflicher Prüfung des Inhalts der DVDs mir davon eine Kopie zukommen gelassen. 5) Die Richterin Nathalie Bonhomme dagegen hat sich geweigert, den Inhalt der DVDs zur Kenntnis zu nehmen. Sie hat also keine Ahnung vom eigentlichen Inhalt der fraglichen DVDs. Trotzdem fordert sie die Zerstörung von letzteren. Sie glaubt blind den Aussagen von Porsche, dass es sich ausschliesslich schützenswerte Betriebsgeheimnisse handele. Darüber hinaus wurde das Material ja nicht bei Porsche, sondern beim Gutachter beschlagnahmt. 6) In ihrem Urteil verweist dann Richterin Bonhomme darauf, dass in dem Falle, wo das Brüsseler Berufungsgericht diese Unterlagen für notwendig erachte, das Gericht diese ja dann entweder beim Gerichtsgutachter oder Porsche beantragen könnte. Seltsamerweise schreibt sie nicht in ihrem Urteil, dass diese bei der Staatsanwalt Eupen beantragt werden können. Daraus kann ich nur schließen, dass Porsche wohl auch die Zerstörung dieser im Besitz der Eupener Staatsanwaltschaft befindlichen DVDs beantragen wird. 7) Und dann, wenn es denn so einfach ist, sich das "Material zu besorgen", warum in aller Welt hat dann Untersuchungsrichterin N. Corman eine Hausdurchsuchung beim Gerichtsgutachter für notwendig befunden, statt einfach die Unterlagen zu beantragen?

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